Opposition empört über "Schnüffelbefugnisse" für Finanz

Opposition empört über "Schnüffelbefugnisse" für Finanz
Dass der Finanzminister Zugriff auf Polizei- und andere heikle Daten haben will, erzürnt Datenschützer.

Der gewünschte Gesetzesentwurf schlüpfte beinahe unter der dem Radar der Öffentlichkeit durch - er war von Finanzminister Hans Jörg Schelling in Begutachtung geschickt worden. Nun aber regt sich großer Widerstand gegen das geplante Gesetz, mit dem sich die Finanz Zugriff auf heikle Daten gewähren will. Die geplante Änderung des Finanzstrafgesetzes ist im "2. Abgabenänderungsgesetz 2014" verpackt, dessen Begutachtung am Montag zu Ende ging. Demnach wollen die Finanzbehörden künftig von Telekom-Firmen IP-Adressen, Namen und Anschrift ihrer Kunden erfragen (mehr dazu auf der futurezone), Auskünfte von Post- und Paketdiensten einholen sowie automatisch in das Polizei-Informationssystem EKIS Einblick nehmen dürfen. Außerdem sollen die Finanzbehörden berechtigt werden, Fingerabdrücke zu nehmen.

Von der Opposition kommt nun scharfe Kritik: Das Vorhaben sei ein "massiver Anschlag auf das Grundrecht auf Datenschutz", meinte etwa die FPÖ. "Neo-Finanzminister Schelling tritt den Datenschutz mit Füßen", meinten etwa FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs und FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan in einer gemeinsamen Aussendung. Auch der Grüne Datenschutzsprecher Albert Steinhauser forderte Schelling auf, "die geplanten Schnüffelbefugnisse" für die Steuerbehörden "umgehend" zurückziehen. "Der Kampf gegen Steuerhinterziehung ist wichtig, darf aber elementare Grundrechte nicht außer Kraft setzen", so der Abgeordnete. Die Gesetzesvorschläge seien nicht nur politisch zu weitgehend, "sondern teilweise schlicht verfassungswidrig". Er verwies etwa darauf, dass die Übermittlung der in Strafverfahren ermittelten Personendaten an die Finanz pauschal ermöglicht werden soll, "obwohl eine vergleichbare Bestimmung erst 2013 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurde".

"Metternich-Finanz"

Auch die NEOS sehen Verfassungswidrigkeiten: "Vor allem die Tatsache, dass Finanzbehörden gemäß diesem Entwurf künftig von Telekom-Unternehmen IP-Adressen, Namen und Anschrift ihrer Kundendaten erfragen, Auskünfte von Post- und Paketdiensten einholen und uneingeschränkten Zugriff auf EKIS erhalten sollen, steht klar im Widerspruch zur Verfassung.", so NEOS-Menschenrechtssprecher Niki Scherak.

Ein Nein kam auch vom Team Stronach. "Bei aller Wertschätzung für die fachliche Kompetenz des Finanzministers - das, was er mit der Änderung zum Abgabenänderungsgesetz will, ist klar abzulehnen", so Team Stronach-Klubobfrau Kathrin Nachbaur. "Wir sagen Nein zum Finanz-Überwachungsstaat", so die Abgeordnete, die "Steuerreformen statt Metternich-Finanz" forderte.

Auch der Verfassungsdienst im Kanzleramt hatte zuvor schon die Begehrlichkeiten als überschießend kritisiert und vor Problemen mit dem Verfassungsgerichtshof gewarnt. Dieser hat nämlich 2013 schon eine ähnliche Bestimmung aufgehoben. Gekippt wurde damals die in der Strafprozessordnung verankerte Möglichkeit, personenbezogene Daten, die im Strafverfahren zulässig ermittelt wurden, in jedem anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren zu verwenden. Die Finanz will sich diesen Datenzugriff mit der nun vorliegenden Novelle nun neuerlich sichern. Was den Zugriff auf EKIS angeht, fordert der Verfassungsdienst eine Einschränkung auf die Verfolgung gerichtlich strafbarer Delikte.

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