"Zeit, den autoritären Giftzahn zu ziehen"

1945 übernahm die Regierung (u. a. Karl Renner und Adolf Schärf) nur die Novelle aus 1929.
KURIER-Serie "Zweite Republik - war's das?": Zeithistoriker Oliver Rathkolb über die österreichische Verfassung.

KURIER: Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer hat viele erstaunt: Welche Macht der Bundespräsident hat, wusste zuvor kaum jemand. Warum nicht?

Oliver Rathkolb: Es stimmt, dies wussten nur Experten, also die Juristen und Historiker. Ein Bundespräsident hat das Recht, die Bundesregierung zu entlassen. Und er kann es tun. Er ernennt einen Kanzler seines Vertrauens, und der schlägt ihm eine neue Bundesregierung vor. Und diese Regierung kann dann dem Präsidenten vorschlagen, den Nationalrat aufzulösen und Neuwahlen auszurufen. Ich habe das Problem schon 2005 in meinem Buch "Die paradoxe Republik" angesprochen: Eines Tages wird man sich fragen, warum 1945 in unsere Verfassung dieses autoritäre Element aus der Novelle von 1929 übernommen wurde.

Warum haben wir es getan?

Karl Renner, nach der Kapitulation des Deutschen Reichs Staatskanzler der provisorischen Regierung, wollte als schlauer Fuchs eine neue Verfassung mit schwächeren Bundesländern – und er wollte sicher keine Volkswahl des Bundespräsidenten. Aber das wurde innerparteilich von Adolf Schärf verhindert. Zudem gab es bereits damals, also im April/Mai 1945, große Angst vor dem Kommunismus. Daher traute man sich nicht, über eine neue Verfassung zu diskutieren. Man nahm mit dem Verfassungsüberleitungsgesetz die Novelle aus 1929 in Kauf. Und man versuchte, jeden neuen Bundespräsidenten in das langsam entstehende, sozialpartnerschaftliche und großkoalitionäre Gefüge einzupassen.

Das ist die "Realverfassung".

Ja. Aber nicht jeder Präsident hat sich daran gehalten: Theodor Körner hat hin und wieder Zähne gezeigt, und Thomas Klestil hat vor der Angelobung der schwarz-blauen Regierung im Jahr 2000 zwei Minister von der Liste gestrichen.

Da man die Verfassung von 1929 übernahm: Wäre auch ein Staatsstreich wie jener von Engelbert Dollfuß 1933 möglich?

Nein. Dollfuß berief sich auf das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz aus 1917, und das gibt es heute nicht mehr. Der Bundespräsident kann nur die Regierung entlassen, er braucht dafür nicht einmal eine Begründung. Thomas Klestil gab bei Friedrich Koja ein Rechtsgutachten in Auftrag, das seine starken Kompetenzen untermauert hat. Aber Klestil hatte letztlich kein politisches Sendungsbewusstsein und vor allem keine politische Partei mehr im Rücken, da er die ÖVP verprellt hatte. Und er war nicht in massiven Umbruchszeiten Präsident. Heute gibt es aufgrund der Globalisierung und der Schwäche Europas eine wirklich schwierige Phase. In so einer Zeit kann der Präsident auf den Tisch hauen – und die Regierung vor sich hertreiben.

Wenn die Experten um die Gefährlichkeit wussten: Warum wurde die Verfassung nicht novelliert, als die Gefahr vor dem Kommunismus gebannt war?

Die Frage ist berechtigt. Auch Ludwig Adamovich, der renommierteste Verfassungsrechtler der Gegenwart, hat auf das autoritäre Element hingewiesen. Man hat immer wieder intern darüber diskutiert, aber es wurde nichts unternommen. Alle glaubten an das typisch Österreichische: Es wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Wir haben uns selbst belogen. So etwas wäre in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich gewesen. Dort hat man mit dem Bonner Grundgesetz 1949 die Weimarer Verfassung mit einem starken Reichspräsidenten auf dem Misthaufen der Geschichte entsorgt: Der Präsident mit deutlich reduzierten Rechten wird durch die Bundesversammlung gewählt. Es wäre in Österreich hoch an der Zeit, dieses Überbleibsel des Kalten Krieges zu eliminieren und eine demokratische Verfassung zu beschließen, die dem 21. Jahrhundert entspricht. Und zwar ganz gleich, wer Präsident wird. Denn Ingenieur Hofer war nicht der Einzige, der mit dieser Keule gedroht hat.

Es hat wirklich niemand versucht, das Gesetz zu reparieren?

Der Glaube an das Gute im österreichischen Wesen war zu stark. Als Klestil zwei Minister nicht akzeptierte, gab es Überlegungen, einige Kompetenzen des Präsidenten einzuschränken. Es kam aber nicht zur Umsetzung.

Und heute haben die Menschen wieder einen Hang zu autoritären Führungspersönlichkeiten.

Ja. Unsere Umfragen aus 2014 zeigen, dass sich ein Drittel – oder ein inzwischen noch höherer Prozentsatz – eine starke Führungspersönlichkeit wünscht. Es gibt auch einen Trend zu einer Expertenregierung, die nicht durch Wahlen zum Parlament legitimiert ist.

Das heißt: Wenn Norbert Hofer Bundespräsident werden sollte, wird es zu keiner Verfassungsänderung mehr kommen.

Das sehe ich nicht so. Sollte es konkrete autoritäre Maßnahmen wie die Entlassung der Regierung trotz deren parlamentarischen Mehrheit geben, würde sich sicher eine breite Opposition bilden. Wir haben, wenn man so will, unseren Autoritarismus in ein unglaubliches Wohlfahrtsstaats-Netz eingepackt. Die starke Führungspersönlichkeit wünschen sich viele ja nur, weil man befürchtet, man könnte aus diesem Netz fallen.

Für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Die wird sich nach einer Neuwahl vielleicht nicht mehr bilden lassen. Müsste man nicht jetzt ganz schnell eine Novelle beschließen?

Ich glaube, das wäre nicht durchsetzbar. Eine Anlassgesetzgebung würde sich auch nicht vom Zeitablauf ausgehen. Aber was man aus diesem Wahlkampf mitnehmen sollte: Wir haben in der Verfassung einen autoritären "Giftzahn", wie es Käthe Leichter 1929 im Nationalrat formuliert hat. Es wird Zeit, ihn zu ziehen.

Sich nicht an die Verfassung zu halten, scheint ein genereller Zug der österreichischen Politik zu sein.

Ich stimme dem Befund von KURIER-Chefredakteur Helmut Brandstätter über die Realverfassung voll zu. Das ist eben so typisch Österreichisch: zu glauben, dass man sich über Formulierungen drüberschwindeln oder wichtige Entscheidungsmechanismen ungeregelt lassen kann. Man merkt das auch an der Konstruktion der Sozialpartnerschaft, die nicht – bis auf ganz wenige Rahmenbedingungen – formalrechtlich konstituiert wurde, sondern als informeller Entscheidungsträgerkreis funktioniert hat. Das geht in einer Wiederaufbauphase und in Zeiten einer absoluten Alleinregierung, aber überhaupt nicht in so einer zersplitterten Parteilandschaft, die wir momentan haben.

Die immer wieder zitierte Landeshauptleutekonferenz ...

... ist überhaupt das beste Beispiel für die Macht von Symbolpolitik. Mit dem EU-Beitritt haben die Landeshauptleute, die Bundesländer und die Landtage massiv an konkreter, rechtlicher Bedeutung verloren, aber aufgrund der Schwäche der Zentralregierung zunehmend an symbolischer Macht gewonnen. Die Landeshauptleutekonferenz entspricht weder dem Verfassungskonzept, noch der Bedeutung der Bundesländer in der EU.

Aber sie darf zum Beispiel einen Vertreter in den Beirat des Hauses der Geschichte Österreich entsenden, das Sie federführend konzipiert haben.

Das stört mich nicht, ganz im Gegenteil. Dieser Beirat muss der künftigen Direktion den Rücken freihalten. Da ist jede Unterstützung gut. In den wissenschaftlichen Beirat allerdings habe ich mir keine Mitglieder hineinnominieren lassen – obwohl es Landeshauptmann Erwin Pröll versucht hat.

Kommentare