Gleichstellung beim Kindergeld

Dänemark: Als erstes Land weltweit führte Dänemark 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle ein. Seit Juni 2012 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare möglich, standesamtlich und kirchlich. Künstliche Befruchtungen sind zudem seit bereits 2007 erlaubt, seit 2009 auch Adoptionen.  
OGH-Urteil zu Patchworkfamilie: Zwei Frauen dürfen sich das Kindergeld teilen - Ministerium prüft Reformbedarf.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Kindergeldbezug in einer Patchworkfamilie mit zwei Frauen als Eltern zeigt Reformbedarf auf. Im Familienministerium will man sich das Urteil noch genau ansehen, klar sei aber, dass es im Rahmen der Neugestaltung des geplanten "Kinderbetreuungsgeld-Kontos" mitdiskutiert wird.

Im konkreten Fall, über den der Standard am Donnerstag berichtet hat, geht es um zwei Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben und einen Buben - leiblicher Sohn einer der Frauen - haben. Der OGH stellte nun rückwirkend fest, dass die Eltern das Recht hatten, die vom Staat gewährte Finanzleistung von 14,53 Euro täglich, die zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt wird, abwechselnd zu bekommen.

Auswirkungen auf alle Patchworkfamilien

Anspruch auf so ein Kinderbetreuungsgeldsplitting haben nur leibliche Eltern und solche, die ein Kind adoptiert oder in Pflege genommen haben, hieß es von Behördenseite. Dies schließt auch zahlreiche heterosexuelle Patchworkfamilien aus. Im genannten Fall wurde aber befunden, dass das Verhältnis der beiden Frauen zu dem Buben sämtliche inhaltliche Kriterien erfüllen, die das Kinderbetreuungsgeldgesetz für den abwechselnden Bezug der Leistung vorgebe.

Laut OGH-Sprecher Christoph Brenn gilt die Entscheidung nun auch für "gewöhnliche Lebensgefährten". Voraussetzung sei, dass die Betroffenen im gemeinsamen Haushalt leben, sich um das Kind tatsächlich kümmern und eine emotionale Bindung aufgebaut haben. Sollte deren Antrag abgelehnt werden, haben sie die Möglichkeit, Klage einzubringen, erklärte Brenn im Ö1-"Mittagsjournal".

Arbeitsgruppe berät

Im Familienministerium will man sich den Fall genau ansehen und die Entscheidung in die Arbeitsgruppe zum neuen "Kinderbetreuungsgeld-Konto" einfließen lassen, hieß es gegenüber der APA. Welche konkreten Auswirkungen die aktuellen Entscheidung hat und wie viele Personen dies in Anspruch nehmen würden, lässt sich laut einem Sprecher noch nicht abschätzen. Nun müsse zunächst alles diskutiert werden, zu prüfen sei etwa auch die Missbrauchsanfälligkeit.

Vorgesehen ist grundsätzlich, dass die Arbeitsgruppe bis zum Frühjahr 2015 Reformvorschläge erarbeitet und danach die politischen Gespräche starten. Realisiert werden soll das neue "Kinderbetreuungsgeld-Konto" 2016.

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