Drei Jahre Haft für Ernst Strasser

Ernst Strasser
"Politisch und gesellschaftlich tot": Der OGH verwarf Strassers Nichtigkeitsbeschwerde, reduzierte aber die Strafe.

Of course I am a lobbyist, and a lobbyist has some special smell" – Ex-Innenminister Ernst Strasser konnte diesen Geruch nicht mehr loswerden. Er war zwei als Lobbyisten getarnten englischen Undercover-Journalisten auf den Leim gegangen und verlangte 100.000 Euro im Jahr dafür, im EU-Parlament für eine Abänderung von drei EU-Richtlinien (bezüglich gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten, genetisch verändertem Saatgut und Elektroschrott) zu sorgen.

Heute entschied der Oberste Gerichtshof zum zweiten Mal und endgültig, dass der ehemalige ÖVP-Innenminister Ernst Strasser ins Gefängnis muss. Der Schuldspruch wegen Bestechlichkeit wurde bestätigt, das Strafmaß angepasst. Das Urteil lautet nun auf drei Jahre Haft - der Berufung wurde also stattgegeben, ein halbes Jahr Haft wurde erlassen. Das Fußfesselverbot des vorangegangenen Urteils (es galt für die erste Hälfte der Strafe) wird zudem aufgehoben. Strasser muss also mindestens sechs Monate sitzen, den Rest könnte er mit Fußfessel verbringen, wenn dann darüber vom Leiter der Justizanstalt entschieden wird. Strassers Haftantritt erfolgt dann frühestens in einigen Wochen nach Ausfertigung. Auch kann er noch um Strafaufschub bitten. In welche Vollzugsanstalt Strasser "einrücken" muss, entscheidet die Vollzugsdirektion. Binnen vier Wochen ab Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt hat Strasser dann seine Zelle zu beziehen.

Nach seiner Verurteilung verließ Strasser ohne Kommentar eiligen Schrittes den Justizpalast.

Strassers Schlusswort: "War selbst dabei"

Strassers Verteidiger Thomas Kralik hatte am Montagmorgen noch einmal alles aufgefahren: Er kritisierte, das Ersturteil sei mangelhaft begründet gewesen – es seien nur jene Teile der Gesprächsprotokolle herausgepickt worden, die für Strasser belastend waren. "Strasser ist politisch und gesellschaftlich tot", so Kralik. Das müsse mildernd bewertet werden. Es gebe eine Jagd auf seinen Mandanten.

In der öffentlichen Sitzung durfte auch der Angeklagte selbst ein Schlusswort an das Gericht richten: Zunächst brachte er eine Art Geständnis vor, das er im folgenden Satz gleich wieder relativierte: „Ich muss nach vier Jahren eingestehen, dass ich schwere Fehler gemacht habe, die ich bedaure. Ich habe die Rechnung saftig bezahlt bekommen.“ Die Vorwürfe seien unwahr – „niemand anderer wie ich (sic!) kann es in dieser Klarheit sagen, da ich selber dabei war.“ Er hätte in „unüberbietbarer Weise“ klargestellt, dass das, was die beiden Journalisten von ihm verlangt hätten, „nicht machen will, kann und werde“, so Strasser. Er ersuchte um Freispruch.

"Weil ein korrupter Europaabgeordneter ist ein Übel, das die gesamte Union infrage stellt"

Doch der Berufungssenat unter dem Vorsitzenden Eckart Ratz wollte es anders. Ratz gab zu, Strasser habe "ungeheure persönliche Nachteile erlitten, das kann einem auch leid tun. Wir haben die Strafe auf ein maßvolleres Maß heruntergesetzt. "Man soll auch nicht alles auf einen Sündenbock abladen, so der Richter. Andererseits seien keine Milderungsgründe vorhanden gewesen für eine bedingte Strafnachsicht, deshalb wurden die drei Jahre zur Gänze unbedingt ausgesprochen. "Weil ein korrupter Europaabgeordneter ist ein Übel, das die gesamte Union infrage stellt", schloss Ratz. Dass das Fußfessel-Verbot aufgehoben wurde, ist für den Senat angemessener, "so weit muss man auch nicht gehen."

Zweiter Anlauf

Im März war Strasser in der Neuauflage seines Prozesses wegen Bestechlichkeit in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger Thomas Kralik hatte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Vor der neuerlichen Verurteilung war ein Urteil aus dem Jänner 2013, bei dem Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, durch den Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben worden.

Der als Tüftler gefürchtete oberste Strafrichter des Landes, OGH-Präsident Ratz hatte nämlich ein Haar in der Suppe gefunden: Dass Strasser die Hand aufgehalten hatte, stand für ihn fest, aber wofür genau? In der Prozesswiederholung im März 2014 erledigte ein neuer Schöffensenat die vom OGH gestellten Hausaufgaben brav: Der Senat zeigte sich etwas gnädiger, verurteilte Strasser "nur" zu dreieinhalb Jahren Haft, verwehrte ihm aber für die erste Halbzeit der Strafe die Möglichkeit der Fußfessel; zur Abschreckung und zur Verhinderung neuer Straftaten. Zumindest dieser Entscheid wurde nun wieder aufgehoben.

Jetzt also drei Jahre Haft. So viel bekommen manche Vergewaltiger nicht. Auch Eltern, die ihre Kinder misshandeln, fassen selten mehr aus. Ganz zu schweigen von Alkolenkern, die Menschen zu Tode fahren. Insofern passt das Urteil über Strasser zum Plan des Justizministeriums, die Strafen anzugleichen: Mehr Strenge, wenn jemand verletzt oder getötet wurde, weniger Härte bei "bloßem" finanziellen Schaden. Das Mitleid mit Raffzahn Strasser hätte sich Richter Ratz freilich sparen können. Wer sich um ein hohes Amt bewirbt, nur damit er sich die Taschen vollstopfen kann, muss einem nicht leidtun, wenn er auffliegt.

Drei Jahre Haft für Ernst Strasser
Chronologie - Prozesse gegen Politiker, jeweils Jahr, Anklagepunkte und Urteil Grafik 1218-14-Justiz.ai, Format 88 x 152 mm

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