ÖVP will Flüchtlinge drei Jahre auf ihre Familien warten lassen

Drei Jahre, bitte warten: Flüchtlinge vermissen ihre Familien
Der Familiennachzug soll drastisch eingeschränkt werden – SPÖ und Grüne sind dagegen.

Flüchtlinge, die an Österreichs Grenzen ankommen, sollen demnächst nicht nur verpflegt werden, sondern auch einen Folder des Innenministeriums in die Hand gedrückt bekommen. Darin werden die Gesetzes-Grundlagen für Asylwerber dargestellt – als Orientierungshilfe und Erstinformation.

Bis die Broschüre fertig ist, wird noch heftig über ihren Inhalt gestritten werden. Die ÖVP fordert "Asyl auf Zeit" und eine scharfe Einschränkung beim Familiennachzug. Was das in der Praxis bedeuten würde, hat nun ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm erläutert. Ihrer Ansicht nach soll eine Zeitspanne von drei Jahren gewählt werden, bis der Asylgrund eines Flüchtlings neuerlich überprüft wird. Und in dieser Zeit solle es keinen Familiennachzug geben dürfen, sagt Schittenhelm.

Die schwarze Frauenchefin räumt ein, dass sie "ein bisschen Bauchweh" hat, sollten gut integrierte Menschen nach drei Jahren tatsächlich abgeschoben werden. Der Familiennachzug solle jedenfalls erst möglich sein, wenn sich der Betroffene in Österreich ein Standbein geschaffen hat – und eine Familie selbst erhalten kann.

Wie das gehen soll, hinterfragt die SPÖ. Bis zum positiven Asylbescheid dürfen Flüchtlinge nur sehr eingeschränkt arbeiten – etwa als Erntehelfer. Danach winkt meist nicht mehr als die Mindestsicherung. Die Arbeitslosigkeit unter Asylberechtigten ist extrem hoch. Auch die Grünen üben scharfe Kritik: "Wenn die Familienpartei ÖVP nun anerkannten Flüchtlingen das Recht auf Familie für Jahre absprechen will, sollte sie auch sagen, dass das ein perfektes Schlepperförderprogramm ist", sagt Menschrechtssprecherin Alev Korun.

In Deutschland läuft die selbe Debatte. Die CSU sieht "ganz klar Änderungsbedarf" beim Familiennachzug. Die SPD weiß: "Anerkannten Flüchtlingen dürfen wir derzeit aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen gar nicht verbieten, mit ihren Ehepartnern und Kindern zusammenzuleben."

Kommentare