ÖVP moniert Mängel im U-Ausschuss-Entwurf

ÖVP moniert Mängel im U-Ausschuss-Entwurf
Der Vorsitz durch die Präsidenten solle nicht in der Verfassung verankert werden.

Schon 2009 hatten sie Rot und Schwarz per Unterschrift zugesagt, die U-Ausschussreform. Diesen Juli verständigten sich die Parlamentsparteien (exklusive Stronachianer) endlich darauf. Nun gibt es den Gesetzesentwurf. Die Parlamentsdirektion hat ihn während des Sommers erstellt, die Parteienvertreter haben ihn Montagabend bei ihrer Zusammenkunft bekommen.

Der ÖVP missfällt er. Allerlei Mängel ortet sie – aufgelistet in einem Papier, das Klubobmann Reinhold Lopatka den anderen Fraktionschefs übergeben hat. Dem KURIER liegt es ebenfalls vor.

"Die Parlamentsdirektion wirft eine Reihe von Fragen an die Klubs auf, die politisch noch entschieden werden müssen", heißt es. Etwa welche zur Immunität von Abgeordneten, zum Ordnungsgeld und zum Ermittlungsbeauftragten. Weiters moniert Lopatka, dass "die Rückmeldungen des Justizministeriums zum überwiegenden Teil nicht in den Text eingearbeitet" worden seien. Und: "Eine verfassungsgesetzliche Regelung über die Vorsitzführung im U-Ausschuss ist nicht nur nicht notwendig, sondern darüber hinaus problematisch, weil damit auch deren Stellvertreter in die Verfassung gehören würden." Leiten werden den U-Ausschuss ja die Parlamentspräsidenten, so wie es die SPÖ begehrt hat. Die ÖVP wollte einen Richter. Das dürfte der Grund sein, warum sich Lopatka dagegen verwahrt, das vom Koalitionspartner bevorzugte Vorsitz-Modell in der Verfassung zu verankern. Aus dieser wäre es nur mit einer Zweidrittelmehrheit wieder zu nehmen.

Lopatka drängt jedenfalls auf eine Polit-Runde, um all das zu klären und den Zeitplan einzuhalten. Der sieht vor: Am 22. Oktober wird der Gesetzesentwurf in den Nationalrat eingebracht. Nach dem obligaten Prozedere (Ausschussberatung, vier Wochen Begutachtung) soll die Reform im Dezember beschlossen werden. Ab Jänner 2015 soll sie gelten.

Kommentare