Oberösterreich halbiert Mindestsicherung für Flüchtlinge

Harte Linie: FPÖ-Frontmann Haimbuchner und ÖVP-Landeschef Pühringer.
Weniger Geld für Flüchtlinge: Landesregierung prescht vor, Bund skeptisch.

Die Regierung setzt ihren rigiden Kurs in der Flüchtlingspolitik nun konsequent fort: Vergangene Woche war beschlossen worden, dass heuer nur noch 37.500 Flüchtlinge einen Asylantrag stellen dürfen. Am Dienstag wurden im Ministerrat "Asyl auf Zeit" und strengere Regeln für den Familiennachzug abgesegnet.

Der Asylstatus wird damit künftig binnen der ersten Jahre nur noch befristet gewährt. Und subsidiär Schutzberechtigte (eine Art "Asyl light") dürfen ihre Familie erst nach drei Jahren – und nur wenn sie für sich selbst und die Angehörigen sorgen können, nach Österreich holen.

"Wichtiges Signal"

"Wir haben mit diesen Änderungen eines der schärfsten Asylgesetze in ganz Europa", urteilte ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Kanzler Werner Faymann (SPÖ) sprach von einem "wichtigen Signal".

Weitere werden folgen. Denn SPÖ und ÖVP lassen derzeit prüfen, inwieweit man rechtskonform Sozialleistungen für Flüchtlinge einschränken kann, ohne dabei Österreicher zu benachteiligen. Robert Rebhahn vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Uni Wien arbeitet im Auftrag der Regierung an einem entsprechenden Gutachten. "Es wird im März vorliegen", sagt Rebhahn zum KURIER.

Vorreiter Oberösterreich?

Oberösterreich prescht bereits vor. Am Donnerstag bringen die regierenden Schwarzen und Blauen im Landtag eine Gesetzesänderung ein, auf deren Basis die Mindestsicherung halbiert werden soll. Statt derzeit 914 Euro soll es für gewisse Gruppen künftig nur noch 440 Euro pro Monat geben (so viel wie Asylwerber in der Grundversorgung bekommen). Die Kürzungen sollen jene treffen, die nur einen befristeten Asylstatus oder subsidiären Schutz zugesprochen bekommen.

In Salzburg gibt es für subsidiär Schutzberechtigte schon seit einigen Jahren keine Mindestsicherung, anerkannte Flüchtlinge erhalten sie aber.

Richtungsweisend

ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka, der schon länger darauf drängt, bei der Mindestsicherung strikter vorzugehen, ist überzeugt, dass das Vorhaben der Oberösterreicher Nachahmer finden wird. "Das ist richtungsweisend für die anderen Bundesländer", so Lopatka zum KURIER.

"Nicht zulässig"

Im Sozialministerium beurteilt man die Sache hingegen auf Nachfrage skeptisch: "Aus unserer Sicht ist es nicht zulässig, dass man Asylberechtigten die Mindestsicherung kürzt." Das würde sowohl dem Europarecht als auch innerstaatlichem Recht widersprechen.

Spielraum prüfen

Wolfgang Mazal, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, sagt im KURIER-Gespräch dazu: "Man soll bei der Beurteilung nicht aus der Hüfte schießen, sondern in Ruhe klären, welche Gestaltungsspielräume bestehen." Er fügt hinzu, dass man "innerstaatliche Regelungen abändern könnte".

Das klingt so, als würde der Experte einen gewissen Spielraum sehen.

In der ÖVP hört man jedenfalls, es gebe Signale, dass es rechtlich möglich sei, Flüchtlingen die Mindestsicherung oder andere Sozialleistungen zu kürzen, ohne auch Österreichern etwas wegnehmen zu müssen. In der Bundespartei verfolgt man die Pläne in Oberösterreich daher aufmerksam und bewertet sie grundsätzlich positiv. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sagt: "Die Attraktivität Österreichs als Zielland für Flüchtlinge muss gesenkt werden. Dazu haben wir auch beim Asylgipfel konkrete Maßnahmen und weitere Prüfungen vereinbart."

Deckel umstritten

Die Schwarzen, allen voran Klubobmann Lopatka, pochen auch darauf, die Mindestsicherung für Mehrkind-Familien mit maximal 1500 Euro im Monat zu deckeln. Da steht die SPÖ aber auf der Bremse. Dieses Ansinnen wurde beim Asylgipfel daher nicht in das gemeinsame Papier aufgenommen.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird zwölf Mal im Jahr ausbezahlt und beträgt 2016 für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende 837,76 Euro und für Paare 1256,64 Euro. Einzelne Bundesländer erbringen zusätzliche Leistungen, in Oberösterreich erhöht sich der Betrag pro Person so auf bis zu 914 Euro.

EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten bekommen die Mindestsicherung erst, wenn sie fünf Jahre in Österreich leben. Auch anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch, subsidiär Schutzberechtigte nicht in allen Bundesländern. In Salzburg etwa erhalten sie nur rund 440 Euro, so wie das Oberösterreich nun auch für Asylberechtigte plant.

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