Neun Jahre Haft für Gottfried Küssel

APA10899598-2 - 09012013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - Der Angeklagte und als Rechtsextremist bekannte Gottfried Küssel am Mittwoch, 09. Jänner 2013, vor Beginn des Prozesses im Wiener Straflandesgericht. Der Leitfigur der heimischen rechtsextremen Szene wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Überraschende Verurteilungen und strenge Strafen trotz Beweisnot, nicht rechtskräftig.

Vor der Urteilsverkündung bekam man im Wiener Landesgericht über Gottfried Küssel noch zu hören, er sei „eigentlich ein netter Mensch“. Wer so schmeichelhafte Worte für die Galionsfigur der österreichischen Neonazi-Szene findet? Gottfried Küssel. Weil der wegen NS-Wiederbetätigung Angeklagte in dem seit 14. Mai 2012 laufenden Geschworenenprozess die Beantwortung von Fragen verweigerte, wurden am letzten Verhandlungstag Küssels Aussagen im Ermittlungsverfahren verlesen.

Abstimmung 5:3

Die Geschworenen fanden den 53-jährigen übergewichtigen Mann mit den Hamsterbacken, der schon 1993 wegen Wiederbetätigung zu elf Jahren Haft verurteilt worden war, weniger nett. Trotz dürftiger Prozessergebnisse sprachen sie ihn mit knapper Mehrheit – 5:3 Stimmen – schuldig, bei 4:4 hätte man ihn freisprechen müssen. Küssel und seinen zwei Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. wurde angelastet, die einschlägige Homepage www.alpen-donau.info eingerichtet und betrieben zu haben. Aber kann man das auch beweisen?

Ein anderer habe „meine Idee verwirklicht“, ließ Küssel bei früheren Befragungen wissen. Er selbst habe davon abgelassen, weil es ihm „zu heiß“ gewesen sei. Auf die Frage, wer für die Homepage verantwortlich sei, erklärte Küssel: „Ich vermute nichts. Weil ich nichts weiß, kann ich dazu nichts sagen.“ Das funktioniert bei den Ermittlern vom Staatsschutz (BVT) offenbar anders. Eine Beamtin musste auf die Frage nach Beweisen, dass Küssel der Betreiber gewesen sei, passen bzw. ersetzte diese durch die Bemerkung: „Wir vermuten es.“

In dem Tenor plädierte auch Ankläger Hans-Peter Kronawetter: Dass Küssel darauf verweise, man habe keine Zugriffcodes zur Homepage bei ihm entdeckt, gelte nicht. „Wir haben sie bloß nicht gefunden.“ Verteidiger Michael Dohr versuchte die Geschworenen (neben Argumenten) mit einem Foto Küssels zu rühren, das ihn mit einem seiner drei kleinen Kinder auf dem Arm zeigt. Die Wirkung blieb aus. Küssel wurde zu neun Jahren Haft, B. zu sieben, A. zu viereinhalb Jahren verurteilt. Alle drei gehen in Berufung.

Ein sogenannter Belegnagel wurde beinahe zum Sargnagel der Justiz im Kampf gegen Neonazi-Umtriebe. Der bei Küssel beschlagnahmte „Schlagstock“ entpuppte sich erst im Prozess als Touristen-Souvenir mit Trachten­pärchen-Bildchen, wie es gern auf Segelbooten verwendet wird, womit der Anklagevorwurf „verbotene Waffe“ wegfiel. Peinlich. Aber auch sonst blieb nach umfang­reichen Ermittlungen und fast zwei Jahren U-Haft wenig Konkretes über. Eine Beamtin des Verfassungsschutzes erklärte auf die Frage, ob Küssel hinter den rechtsextremistischen Internet-Foren steckt, mangels Beweisen: „Wir vermuten es.“ Aufgrund einer bloßen Vermutung kann – sollte man meinen – aber nicht einmal ein Gottfried Küssel verurteilt werden. Auch wenn die Galionsfigur der öster­reichischen Neonazis in seiner Gefährlichkeit nicht zu unterschätzen ist.

Zum Erstaunen vieler Prozessbeobachter reichte es den Geschworenen dennoch. Zumindest einer hauchdünnen Mehrheit. Ob das Urteil in der Instanz hält, darf allerdings bezweifelt werden.

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