Neues Schuljahr bringt neue Matura

Die Zentralmatura ist die umstrittenste Neuerung. Der Zeitplan steht schon.

Das neue Schuljahr bringt die erste neue Reifeprüfung an AHS. Die meistdiskutierten Änderungen betreffen die Klausuren: In den meisten Fächern werden die Aufgaben nicht von den Lehrern erstellt, sondern zentral vom Bundesinstitut für Bildungsforschung (Bifie) vorgegeben ("Zentralmatura"). Die Korrektur erfolgt nach wie vor von den Klassenlehrern, aber nach einem standardisierten Raster des Bifie.

Für die schriftliche AHS-Reifeprüfung müssen sich die Maturanten entscheiden, ob sie in drei oder vier Fächern antreten wollen - je nachdem sind mündlich zwei oder drei Prüfungen zu absolvieren. Verpflichtend sind schriftliche Klausuren in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache, der vierte Gegenstand kann eine weitere lebende Fremdsprache, Latein, Griechisch, Darstellende Geometrie, Physik, Musik, Sport, Biologie, Bildnerische Erziehung oder ein schulautonomer Gegenstand sein. Sonderregeln gibt es für das slowenische Gymnasium in Klagenfurt (Unterrichtssprache Slowenisch verpflichtend, eingeschränkte Auswahl bei viertem Fach), das zweisprachige Gymnasium in Oberwart (Unterrichtssprache Kroatisch oder Ungarisch verpflichtend, viertes Fach muss andere Sprache sein) sowie das Theresianum in Wien (Latein auch bei nur drei Klausuren möglich, viertes Fach muss Sprache sein).

Zentral vorgegeben werden die Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Latein und Griechisch (sowie auch Slowenisch, Ungarisch und Kroatisch an den beiden Schulen mit Sonderregeln). In allen anderen Fächern erstellen nach wie vor die Klassenlehrer die Aufgaben.

Zeitgleich

Dementsprechend finden die Prüfungen in den Fächern mit Zentralmatura auch österreichweit am gleichen Tag und zur selben Zeit statt. Für 2014/15 steht auch schon der Fahrplan: Begonnen wird mit Deutsch am 5. Mai, gefolgt von Englisch (6.), Spanisch (7.), Französisch (8.), Mathematik (11.), Italienisch (12.) sowie Latein bzw. Griechisch (13. Mai). Die Klausuren dauern 270 Minuten (Ausnahmen: Unterrichtssprache, also im Regelfall Deutsch, sowie Musik mit 300 Minuten, Bildnerische Erziehung: 420 Minuten).

Die zentralen Reifeprüfungen in den Fremdsprachen sind übrigens nicht komplett gleich: Die Aufgabenstellungen orientieren sich an der jeweiligen Ausbildungsdauer (drei, vier, sechs oder acht Jahre) und sind daher nur innerhalb der gleichen Ausbildungszeit ident - jene Klassen, die also etwa acht Jahre Französisch-Unterricht hatten, erhalten andere Aufgaben als jene mit lediglich vier Jahren Französisch-Unterricht.

Der zweite Anlauf

Negativ beurteilte Klausuren müssen grundsätzlich an einem der nächsten Maturatermine wiederholt werden. Allerdings haben die Schüler die Möglichkeit, sich einen oder mehrere Fünfer mit einer bzw. mehreren mündlichen "Kompensationsprüfungen" auszubessern. Die Entscheidung dazu müssen sie bis spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung treffen.

Die Kompensationsprüfungen finden an österreichweit per Verordnung fix vorgegebenen Terminen (2014/15: 1. und 2. Juni 2015) statt und müssen Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei Fächern mit Zentralmatura werden auch die Aufgaben für die Kompensationsprüfungen extern erstellt. Die Prüfungen selbst dauern höchstens 25 Minuten und werden vom Fachlehrer der jeweiligen Klasse sowie einem Beisitzer abgenommen. Für die Note werden die Leistungen bei der Kompensationsprüfung sowie der (negativen) Klausur herangezogen - bestenfalls kann der Schüler also ein "Befriedigend" herausholen. Eine negative Note auf die schriftliche Matura hat keinen Einfluss auf die mündliche Reifeprüfung: Zu dieser können die Kandidaten in jedem Fall antreten. An den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) wird die neue Matura - mit einigen Unterschieden zu den AHS - erst ab 2015/16 verpflichtend.

Neues Schuljahr bringt neue Matura
Zeitplan der Einführung, Eckpunkt der Zentralmatura Grafik 1053-14-Schulen.ai, Format 134 x 100 mm

In diesem Schuljahr startet an den AHS verpflichtend die neue "Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung". Sie besteht aus drei Säulen - zunächst wird eine Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) verfasst, anschließend stehen von zentraler Stelle vorgegebene schriftliche Prüfungen (Zentralmatura) sowie die mündlichen Prüfungen an. Bis zum Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters muss die VWA abgegeben werden. Sie muss 40.000 bis 60.000 Zeichen umfassen und später auch vor einer Kommission präsentiert werden.

Schriftliche Prüfung

Die zweite und umstrittenste Säule betrifft die schriftliche Matura, die in den meisten Fächern zentral vorgegeben wird (Zentralmatura): Dabei müssen alle Maturanten an den selben Tagen idente, vom Bundesinstitut für Bildungsforschung (Bifie) entwickelte Aufgaben lösen. Korrigiert werden diese aber vom jeweiligen Klassenlehrer nach einem standardisierten Raster.

Die Schüler müssen dabei zwischen drei oder vier schriftlichen Prüfungen wählen. Pflicht sind Deutsch, Mathematik und eine lebende Fremdsprache, die vierte Klausur kann eine weitere Fremdsprache, Darstellende Geometrie, Physik, Musik, Sport, Biologie, Bildnerische Erziehung oder ein schulautonomer Gegenstand sein. Zentral vorgegeben werden die Reifeprüfungen in Deutsch, Mathe, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Latein und Griechisch - also die Pflicht- sowie die am häufigsten gewählten Fächer. Die Klausuren in allen anderen Gegenständen werden weiter von den Klassenlehrern vorgegeben.

Mündliche Prüfung

Als letzte Säule müssen je nach Zahl der schriftlichen Klausuren außerdem zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden. Dafür stellen die Fachlehrer der Schule für jeden Gegenstand maximal 24 Themen zusammen. Daraus zieht der Schüler bei der Matura zwei Themen und muss sich für eines entscheiden. Die konkreten Fragen stellt der Klassenlehrer.

Ein Fünfer in einer Säule hindert nicht am Antritt in den anderen beiden Säulen. Die negative Note muss nämlich grundsätzlich auch innerhalb der jeweiligen Säule ausgebessert werden - also mit einer neuen VWA bzw. einem erneuten Antritt zur schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung bei einem Nebentermin. Ausnahme: Ein Fünfer bei der schriftlichen Matura kann mit einer mündlichen "Kompensationsprüfung" ausgeglichen werden.

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