Neue Freiheiten in Corona-Krise: Was Sie ab Freitag beachten müssen

Neue Freiheiten in Corona-Krise: Was Sie ab Freitag beachten müssen
Verordnung des Gesundheitsministers ist fertig. So sieht der Plan für die Öffnungen im Detail aus.

Die zweimonatige Durststrecke im öffentlichen Leben ist vorüber, das Land fährt hoch. Die niedrige Zahl der Neuinfektionen bei Covid-19 haben es möglich gemacht, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Mittwoch - mit Vorbehalt.  

 "Österreich ist bei der Bewältigung der Krise auf einem guten Weg", sagte Anschober. Aber: „Es ist aber völlig verfrüht für Entwarnung." Die Phase 2, die schrittweise Öffnung hin zu einem halbwegs normalen Alltag, sei jetzt die schwierigste.

Der Schutz der Bevölkerung habe Vorrang, betonte er. "Die Gesundheit ist kein geeigneter Ort für Experimente." Die Aufgabe des Gesundheitsministeriums sei es, mit aller Kraft eine zweite Welle der Pandemie zu verhindern. 

Die bisherigen und kommenden Öffnungsschritte im Überblick: 

  • Dienstag, 14. April: Kleine Geschäfte, Baumärkte, Gartencenter
     
  • Freitag, 1. Mai: Ende der Ausgangsbeschränkungen
     
  • Samstag, 2. Mai: Öffnung der Dienstleister und alle Geschäfte
     
  • Freitag, 15. Mai: Museen, Sport, Gastronomie, Zoos & Tierparks
     
  • Freitag, 29. Mai: Beherbergungsbetriebe, Freibäder, Schaustellerbetriebe, weitere Teilbereiche der Kultur

In der ersten Junihälfte erfolgt laut Anschober eine wissenschaftliche Evaluierung und Entscheidung über das Tempo der weiteren Öffnungsschritte.

Hier die Details der Verordnung, die heute erlassen wird und ab Freitag, 15. Mai gilt. 

Die Lockerungen in der Gastronomie sind: 

  • Es darf wieder von 6.00 bis 23.00 Uhr aufgesperrt werden.
     
  • An einem Tisch dürfen Personen sitzen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder maximal vier Erwachsene plus ihre minderjährigen Kinder.
     
  • Zu anderen Gruppen muss ein Abstand von 1 Meter eingehalten werden. Alternativ sind z.B. Schutzwände erlaubt.
     
  • Die Gäste werden vom Personal zum Tisch geführt.
     
  • Das Servierpersonal muss einen Mund-Nasenschutz tragen.
     
  • Speisen und Getränke werden am Buffet von einem Mitarbeiter ausgegeben oder sind zur Entnahme vorportioniert.

Folgendes gilt beim Sport

  • Das Betreten von Sportstätten zur Sportausübung im Freiluftbereich ist wieder erlaubt.
     
  • Bei der Sportausübung ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
     
  • Im Profi-Bereich kann dieser Mindstabstand jedoch unterschritten werden, wenn mit einem COVID-19-Präventionskonzept das Infektionsrisiko minimiert und laufend kontrolliert wird, heißt es aus dem Ministerium.
     
  • Spitzensportlern ist es zudem erlaubt, Indoor zu trainieren.
     
  • Dabei haben pro Spitzensportler 20 Quadratmeter der Gesamtfläche zur Verfügung zu stehen. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Das gilt in Kirchen und religiösen Einrichtungen: 

  • In geschlossenen Räumen gilt die Mund-Nasen-Schutzpflicht
     
  • und der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Neben dem Lebenspartner darf man also sitzen, neben anderen nicht. 
     
  • Vom Mindestabstand ausgenommen ist die Vornahme religiöser Handlungen (näher definiert ist das nicht)

Und das ist im Kulturbereich wieder möglich: 

  • Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive dürfen wieder aufsperren.
     
  • Auch Autokinos sind ab 15. Mai erlaubt. 
     
  • Und tanzen darf man ab Freitag wieder in Tanzschulen: Mit einer Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, der Partnerin/dem Partner oder im Einzelunterricht.

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