Muss Westenthaler wieder auf die Anklagebank?

Ex-BZÖ-Obmann Peter Westenthaler
Vor einem Jahr Freisprüche - jetzt droht eine Aufhebung.

Peter Westenthaler hat sich vielleicht zu früh gefreut. Vor einem Jahr wurde Jörg Haiders einstiger Weggefährte gleich in zwei Causen wegen schweren Betrugs und der Untreue freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft brachte eine Nichtigkeitsbeschwerde ein – und die Generalprokuratur empfiehlt nun in ihrem Croquis (Stellungnahme) eine Aufhebung der Freisprüche.

Dieser Empfehlung muss der Oberste Gerichtshof bei seiner Entscheidung Anfang März zwar nicht folgen, aber in mehr als 80 Prozent aller Fälle schließen sich die Höchstrichter der Meinung der Generalprokuratur an.

Westenthalers Anwalt Thomas Kralik gibt sich dennoch optimistisch: "Ich denke, dass Urteil wird halten. Denn die Generalprokuratur hat in ihrem Croquis einen sehr formalistischen Standpunkt. Sie lässt aber die wirtschaftliche Betrachtungsweise völlig außer acht."

Kommt es zu einer Neuauflage des Verfahrens, wird es um eine 2006 erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Lotterien (auf Scheinrechnung) an eine BZÖ-Agentur gehen. In der zweiten Causa soll eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million an die Bundesliga, angeblich zweckwidrig verwendet worden sein.

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