Bankgeheimnis: "Wollen Konsens finden"

Hans Jörg Schelling signalisiert Ungelduld.
Finanzminister denkt Änderungen an, Regierungsspitze bekennt sich aber zur geplanten Vorgangsweise.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat in der Debatte um das Bankgeheimnis Bereitschaft zu Änderungen signalisiert. Lückenlose Dokumentation, ein verpflichtendes Vier-Augen-Prinzip und ein weisungsunabhängiger Rechtsschutzbeauftragter nannte er am Mittwoch vor dem Ministerrat. Er verwies auf das laufende Begutachtungsverfahren, zugleich verwies aber auch auf den Regierungskonsens.

Dennoch hat sich die Regierungsspitze anschließend zu ihrer Vorgangsweise bei der Steuerbetrugsbekämpfung und damit zu Eingriffen ins Bankgeheimnis bekannt. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) räumte zwar ein, man werde "versuchen, einen Konsens zu finden". Zugleich verwies er wie Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) auf den gemeinsamen politischen Willen in Form des entsprechenden Ministerrats-Vortrags.

Es gebe einen "einstimmigen Beschluss, was die Vorgangsweise anbelangt", sagte Mitterlehner. Und er wies die Aussagen von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka zurück, die Beamten im Finanzministerium hätten hier überbordende Maßnahmen ins Gesetz geschrieben. Es handle sich nicht um einen "Expertenentwurf", hielt der ÖVP-Obmann fest. Zur Kritik aus den eigenen Reihen sagte er: "Ich spreche für mich und habe die Rolle als Parteiobmann, die Ihnen bekannt ist."

Wie zuvor Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verwies Mitterlehner auf das laufende Begutachtungsverfahren: Man werde sich "die jeweiligen Vorschläge genau anschauen" und "versuchen, einen Konsens zu finden". Wichtig sei, jegliche "Willkür" bei der Einschau in Konten zu vermeiden. Allerdings ließ Mitterlehner durchblicken, wenig von einer richterlichen Kontrolle zu halten. Dies sei auch nicht internationaler Standard.

"Ganz normales politisches Geschäft"

Der Ministerrat habe eine Punktation beschlossen, wie künftig mit dem Bankgeheimnis umzugehen sei, und sein Ministerium habe dies entsprechend in Gesetzesform gebracht, so Schelling. Im Begutachtungsverfahren sei es auch jedem unbenommen, seine "Meinungen" zu äußern. Dies sei "ganz normales politisches Geschäft". Allerdings "verstehe ich die Aufregung nicht", bzw. hat doch eine Erklärung parat: Zumindest bei den Wortmeldungen aus dem Burgenland und der Steiermark sei wohl "der Wahlkampf ein Treiber der Diskussion".

Unbestritten ist seiner Ansicht nach, dass die geplanten Maßnahmen "notwendige Instrumente" zur Steuerbetrugsbekämpfung seien. In der Debatte werde auch nicht immer richtig argumentiert. Mitnichten sei eine generelle Konteneinschau geplant, "es kann niemand hineinschauen ohne Verfahren". Es gebe "keine Willkür, keine Schnüffelei", zumal, wenn man ein "Vier-Augen-Prinzip" und einen weisungsfreien Rechtsschutz installiere. Sollten anderen Vorschläge kommen, könne man die diskutieren, so Schelling. Dokumentiert werde übrigens jetzt schon alles in einem Finanzverfahren.

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