Mensdorff: Freispruch ist rechtskräftig

Mensdorff: Freispruch ist rechtskräftig
Das Verfahren gegen "Graf Lobby" geht nicht in Berufung: Das Oberlandesgericht bestätigte das milde Urteil.

Fast auf den Tag genau ein Jahr ist es her, dass der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly in Wien vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen wurde - jetzt hat das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt: Der Graf bleibt in Freiheit, das milde Urteil aufrecht.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Freispruch des Straflandesgerichts bekämpft, der Senat aus drei Richtern am OLG war aber nicht zu überzeugen: "Für eine Verurteilung braucht es Beweise. Indizien allein sind zu wenig, wenn keine Indizienkette dargestellt werden kann", so die Begründung. Es sei nichts außer der verschachtelten Geldflüsse zwischen dem Lobbyisten und dem Rüstungskonzern BAE Systems übriggeblieben – „und das allein ist zu wenig für eine Verurteilung“.

Die Richter machten darüber hinaus klar, dass jemand, der im Rüstungsgeschäft tätig sei, generell kritisch betrachtet würde – dass die Geldflüsse deshalb verschachtelt getätigt würden, sei also nachvollziehbar. „Es macht einen Unterschied, ob man Babymilch oder Waffen verkauft“, so die Richter. „Das wird in der Bevölkerung unterschiedlich gesehen.“

„Das ist nix Böses, i brauch nix zur Beruhigung“

Mensdorff-Pouilly, der während der Verhandlung wie immer ein Minzzuckerl im Mund hatte („das ist nix Böses, i brauch nix zur Beruhigung“), war vorgeworfen worden, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,6 Mio. Euro erhalten zu haben. Er soll das Vermögen verteilt haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen, so die Staatsanwaltschaft.

„Graf Lobby“ konnte der Vorwurf der Geldwäsche aber nie nachgewiesen werden: Das Erstgericht zeigte sich am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zwar überzeugt, dass Mensdorff Gelder von BAE Systems übernommen hatte, "aber wir wissen nicht, in welcher Funktion". "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug", hielt der Richter wörtlich fest. Eine Bestechung habe sich nicht nachweisen lassen - dieses Urteil bleibt nun aufrecht.

Kein Häf’n für Graf Lobby

Mendorff selbst geht nun als freier Mann aus dem Landesgericht: Hängen blieb ihm lediglich ein Urteil wegen Beweismittelfälschung, wofür er bereits vor einem Jahr zwei Monate bedingt kassiert hatte. Schon vor dem heutigen Urteilsspruch hatte sich der Ehemann von Ex-Ministerin Maria Rauch-Kallat selbstsicher gezeigt, dass nicht viel passieren werde – auf die Frage, wie es um seine Erwartungshaltung bestellt sei, sagte er schelmisch: „Wenn’s net bestätigt wird, dann muss i in Häf’n, oder?“

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