Über 50: Regierung will Kündigungsschutz streichen

Der Kündigungsschutzes für Ältere ab 50 soll wegfallen.
Ältere Arbeitslose: Anfechtungsmöglichkeit nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit soll entfallen. Experte erwartet "positiven Effekt".

Wer seinen Job verliert, hat es in Krisenzeiten schwer. Besonders hart trifft es jene, die auf Arbeitssuche und über 50 sind. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist in dieser Altersgruppe doppelt so hoch wie im Durchschnitt der Bevölkerung: ein Zuwachs um 15 Prozent allein im Oktober.

Triste Konjunkturaussichten oder künftige Pensionsreformen, die das Antrittsalter weiter in die Höhe schrauben, machen die Situation für Ältere nicht unbedingt besser. In Österreich sind in dieser Altersgruppe momentan fast 80.000 Menschen ohne Arbeit – und Perspektive.

Um ihre Beschäftigung zu fördern beziehungsweise den Wiedereinstieg Älterer in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, hat sich die Regierung verschiedenste Maßnahmen vorgenommen. Neben vielen weichen Punkten ("Förderung", "Sensibilisierung", "Evaluierung") finden sich auch harte Maßnahmen im Regierungsprogramm. Dazu gehört – im Rahmen eines umfangreichen Paketes zu Fragen des Arbeitsrechts und der Arbeitszeit – der geplante Entfall des Kündigungsschutzes für Ältere ab 50.

Zuständig ist das Sozialministerium unter Rudolf Hundstorfer (SPÖ). Aufgrund strittiger Details (z. B. 12-Stundentag, leichterer Zugang zur 6. Urlaubswoche etc.) hängt das Gesamtpaket schon länger in der Warteschleife. Die Aufhebung des Kündigungsschutzes ist jedoch relativ unstrittig.

Frist: Zwei Jahre

Konkret kann derzeit eine Kündigung wegen sogenannter Sozialwidrigkeit mit sehr guten Erfolgsaussichten angefochten werden, wenn jemand jenseits der 50 ist und schon zwei Jahre in einem Unternehmen arbeitet.

Ohne diesen Passus im Arbeitsverfassungsgesetz sollte es Betrieben künftig leichter fallen, Ältere anzustellen. Schlicht, weil man sie im Falle des Falles auch wieder leichter los wird. So sieht das jedenfalls Arbeitsmarktexperte Wolfgang Alteneder von der Forschungsgesellschaft Synthesis. Er sagte zum KURIER: "Diese Maßnahme hat zwei Seiten. Sie erleichtert es Betrieben, Ältere aufzunehmen, aber auch, sich älterer Beschäftigter zu entledigen. Der österreichische Arbeitsmarkt ist jedoch derart dynamisch, dass unter dem Strich wohl ein positiver Effekt zu erzielen sein wird."

Vorher muss aber noch an der legistischen Umsetzung bzw. der konkreten Formulierung gefeilt werden. So wie es jetzt im Regierungsprogramm steht – "Förderung der Einstellung von älteren Arbeitnehmern durch Wegfall der Frist in § 105 Abs. 3b" wird das Gegenteil bewirkt. Denn im zitierten Paragraf steht die besagte Frist von zwei Jahren. Entfällt sie, könnte ein 50-Jähriger seine Kündigung sofort und nicht erst nach zwei Jahren vor Gericht anfechten. Der Kündigungsschutz würde also verschärft statt gelockert.

"Das ist nur missverständlich formuliert. Geplant ist die Lockerung", versichert man im Ministerium – fristgerecht.

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