Strasser schuldig: Vier Jahre Haft

Strasser schuldig: Vier Jahre Haft
Der letzte Prozesstag endet für den Ex-Innenminister mit einem Schuldspruch in erster Instanz: Vier Jahre Haft - unbedingt.
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Strasser schuldig: Vier Jahre Haft

"Wenn die Korruption ganz oben beginnt, dass hat die Justiz Handlungsbedarf", sagt Olschak. Die Strafe muss dementsprechend symbolisch sein: Die Justiz sei gewillt, Strafen zu verhängen, Strafen zu verhängen, die abschreckende Wirkung auf potenzielle Nachahmungstäter haben. Strassers Anwalt führt Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwältin enthält sich. Damit ist die Verhandlung zu Ende - wir bedanken uns fürs Dabeisein!

Rechtlich führt Olschak weiter aus, dass Strassers Handlungen eindeutig als Amtsgeschäft zu werten seien - deshalb auch die Verurteilung. Der Tatbestand der passiven Korruption sei erfüllt. Der Strafrahmen wurde übrigens nicht ausgeschöpft, Strasser hätte bis zu fünf Jahre Haft erhalten können - er selbst sitzt währenddessen ungerührt auf der Anklagebank.

"Es ist nur nachvollziehbar, dass Sie die beiden für Angestellten einer Lobbyingagentur gehalten haben - und das bei deren Anblick das Eurozeichen in Ihren Augen aufgeblitzt ist."

Emails und Gesprächsprotokolle würden die Schuld Strassers unzweifelhaft belegen, führt Olschak weiter aus. Der Geheimdienst-Version gehöre "zum Abenteuerlichsten, was mir in meinen 20 Jahren meiner Laufbahn untergekommen ist", sagt der Richter - der Schöffensenat habe dieser Version keinen Glauben geschenkt. er bezeichnet die Geheimdienst-Geschichte als "Varante B", bei der man hofft, sie gehe auf - in Österreich "werden Sie niemanden finden, der dies glaubt."

Olschak zitiert aus den Protokollen - und begründet den Schuldspruch: "Sie können nur so verstanden werden, dass Sie auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen wollten." Das Urteil zu vier Jahren Haft in unbedingt, Strasser wird also in erster Instanz nicht an Bewährung verurteilt.

Richter Olschak und die zwei Schöffen haben den Saal betreten - und ihr Urteil gefällt: Ernst Strasser wird schuldig gesprochen - und wird zu vier Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht hat sich zur Beratung zurückgezogen - für uns heißt das vorerst: Warten. Und eine kurze Pause machen - bis später!

Kralik schließt mit den Worten, Strasser habe nichts getan - und plädiert auf Freispruch. Strasser schweigt dazu, das Urteil soll gegen 16 Uhr fallen.

"Er war derjenige, der den Vertrag nicht unterschrieben hat", verteidigt ihn Kralik. Und weiter: "Man kann sagen, er hat blöd gehandelt, aber mehr nicht." Jetzt gibt's eine Funkstörung im Mikro - ausgelöst durch ein Handy. Kichern im Saal.

"Moralisch ist das nicht in Ordnung, aber strafbar ist das nicht", so Kralik weiter. Strasser ist ungerührt, schaut zu Boden. "Dr. Strasser hat seit diese Geschichte aufgekommen ist, nicht nur mit dem Verfahren zu kämpfen, sondern auch mit der Berichterstattung, die ihn - sagen wir es so - zum letzten in Österreich stempelt."

Das Telefon am Richtertisch stört kurz - Olschak hebt ab, sagt "passt schon". Kralik kann fortsetzen, Er argumentiert, dass Strasser immer angegeben habe, Nebengeschäfte auszuüben. "Das, was er gemacht hat, dazu steht er auch. Das hat er auch gemeldet."

Kralik stellt die Frage nach dem Vorsatz: Strasser habe niemals den Vorsatz gefasst, ein pflichtwidriges Geschäft abzuschließen. Er habe sowohl bei Karas als auch bei Florenz nur um Überprüfung eines Sachverhaltes gebeten - mehr nicht.

Thomas Kralik, Strassers Verteidiger, ist nun am Wort. Auch er dreht die Zeit zurück - zu diesem Punkt, an dem Strasser erstmals die "Echthheit" der beiden getarnten Journalisten angezweifelt habe.

Das mögliche Strafmaß basiere auf Strassers bisheriger Unbescholtenheit - und darauf, dass es zu keinem tatsächlichen Geldfluss gekommen sei. Dennoch hab er Schaden angerichtet, meint Maruna - für Österreich, für das Europäische Parlament. "Of course, I am a lobbyist, meinte Strasser - nein, Herr Dr. Strasser, das waren Sie nicht. Sie waren ein gewählter Parlamentarier."

"Hätte er tatsächlich befürchtet, dass jemand ihn hineinlegen will, hätte er anders gehandelt, schließt Maruna - Strasser hätte Warnungen aussprechen, Vermerke anlegen müssen - sich aber nicht so verhalten, wie er es getan habe. "Ich gehen davon aus, dass Dr. Strasser wegen des Verbrechens der Bestechlichkeit zu verurteilen ist."

"Gesetzgebung gegen Geld", wäre dies gewesen - auch wenn dies in diesem Wortlaut nicht im Vertrag zwischen Strasser und Bergman & Lynch zu finden gewesen wäre. "Das ist ja immer ein Gentlemen's agreement".

Seine Motivation ist für die Staatsanwältin unstrittig - "außerdem weiß ich nicht, was Dr. Strasser zum Undercover-Aufdecker befähigt", so Maruna weiter.

Es verwundere zudem, warum sich Strasser nicht an den Verfassungsschutz gewendet habe - "ein Aktenvermerk wäre ein Leichtes gewesen."

"Es mag so sein, dass er Angst vor Geheimdiensten hatte. Aber vor Bergman & Lynch hat er diese Angst nicht gezeigt. Erinnern Sie sich, wie er seine Dienste als Berater anpreist. Würde jemand, der Angst vor Geheimdiensten hat, Dinge sagen, mit denen er erpressbar wird?"

"Er ließ sich vom Geld leiten", konstatiert sie. Dessen Geheimdienst-Story behandelt sie mit Distanz - und befindet sie für nicht glaubwürdig: "Einen konkreten Anlass hat Strasser den Zeugen damals nie genannt", so Maruna. Seinen Verdacht habe er erst im März 2011 - nach Aufkommen der Geschichte - geäußert.

Auch auf die Pflichtwidrigkeit geht die Anklägerin in ihrem Plädyoer ein - Strasser macht sich währendessen übrigens immer Notizen. Ihre Conclusio in diesem Punkt: Der Vermögensvorteil wäre die einzige Motivation Strassers gewesen, um für die "Lobbyisten" zu arbeiten - er habe sich nicht für die Inhalte interessiert.

Immer wieder sei die Frage gestellt worden, ob es sich in der Causa Strasser überhaupt um ein Amtsgeschäft handle, sagt Maruna, Ihre Antwort: "Die Handlung kann auch eine vorbereitende oder unterstützende sein."

Nur weil Karas sich gegen eine Umsetzung von Strassers Vorschlägen entschieden habe, sei es nicht zur Umsetzung gekommen. Eine Friständerung habe es dennoch gegeben - und das habe sich Strasser vor den "Lobbyisten" ein wenig auf die Fahnen geheftet. Was sich daraus ergebe? Das rechtliche Urteil: "Strasser war Amtsträger - und hat 100.000 Euro für die Umsetzung der Wünsche der Kunden der vermeintlichen Firma gefordert." Ob er dies nun ausgeführt habe oder nicht, sei juristisch unerheblich.

"In dem Mail nennt er das Kind beim Namen", sagt Maruna. Es gehe um eines - nämlich Einflusssnahme. "Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber ich habe nicht den Eindruck gewinnen können, als ob es hier um eine Warnung oder so gehe", sagt sie in Richtung Strasser und dessen Geheimdienst-These. Auch Karas hätte einen solchen Eindruck nie gehabt.

Jetzt kommen Strassers VP-Kollegen Karas und Ranner ins Spiel - "es beginnt die Phase der intensiveren Kontaktaufnahme mit dem Büro Karas. 'Denkst Du, dass man da noch was retten kann bei der Frist des Amendments?'", zitiert Maruna aus einem Mailverkehr zwischen den Büros.

Maruna geht weiter in der Chronologie - zum Gespräch zwischen Strasser und dem Parlamentarier Karl-Heinz Florenz, in dem er ihn zu gewissen Änderungen bei EU-Richtlinien befragt habe. "Tatsache ist, dass er versucht hat, auf Florenz einzuwirken", sagt die Anklägerin.

Und wieviel er dafür verlange? "Meine Klienten verlangen dafür 100.000 Euro im Jahr, sagt er", führt Maruna aus. Strasser sei dann aber doch misstrauisch geworden, wollte das Büro der Firma sehen. Dennoch sei er bei seiner Linie geblieben. Die beiden "Lobbyisten" hätten sogar nachgefragt, ob er sich als Parlamentarier durch solche Geschäfte keine Vorteile verschaffen würde - die Antwort darauf sei ausweichend geblieben.

"Der Angeklagte wirkt bemüht", sagt Maruna weiter. Es ist klar, was die Leute von ihm wollen, so die Anklägerin: "Sie wollen, dass er für ihre Klienten Einfluss auf die Gesetze nimmt." Und was sagt er darauf? "Offen erzählt er, wie das vor sich gehen kann."

Maruna spricht vom ersten Treffen zwischen Strasser und den vermeintlichen Lobbyisten, dessen Nachfrage bei seiner Assistentin und seinem Mail an Mag. Havranek, was dieser von der Firma halte. Der ist zögerlich, Strasser habe sich davon aber nicht beirren lassen - "es wird ein weiteres Treffen vereinbart."

Oberstaatsanwältin Maruna eröffnet den Schlussakt mit ihrem Plädoyer. "Wir können nicht genau wissen, was passiert ist", sagt sie - und zeichnet nach, was zumindest in ihren Augen passiert ist.

Strasser ist wieder auf seinem Platz, auch der Richter hat den Saal betreten. Es geht weiter.

Jetzt folgen die Schlussplädoyers - das Urteil wird gegen 16 Uhr zu erwarten sein, hat Richter Olschak während der Pause gemeint.

Richter Olschak: "Wir haben den Beschluss auf Abweisung gefasst." Es würde nicht feststehen, ob es noch zusätzliches Videomaterial gebe und ein Zusammenschnitt des vorliegeden Materials wäre denkbar, aber juristisch nicht bedenklich. Das heißt, das Urteil wird heute fallen - Pause bis 13.15 Uhr!

Strasser hat kurz den Raum verlassen und tippselt danach wieder auf seinem Handy.

Oberstaatsanwältin Maruna hat klarerweise etwas dagegen. Sie räumt aber ein, dass es über die Zahl der Kameras Unklarheiten gebe. Man zieht sich zu Beratungen zurück.

Verteidiger Thomas Kralik stellt mehrere Anträge - einen Sachverständigen etwa, der die Videos analysieren soll. Er behauptet, dass die Videos keine Originaldateien seien , sondern aus mehreren Quellen bearbeitete Dateien darstellen würden.

Nicht nur die schlechte Tonqualität der Übertragung, sondern auch die miese Akustik im Gerichtssaal sorgt übrigens für Unmut in den Zuschauerreihen. Oberstaatsanwältin Maruna ist jetzt am Wort und fragt nur nach dem Datum der ersten Rechnung - der 5. März. Damit endet die Befragung Calverts.

Wieviele Kameras beim letzten Treffen zum Einsatz gekommen wären? Zwei seien es gewesen, sagt der Journalist. Aber sicher sei er sich nicht. Und die Bezahlung? Ob es da ein vereinbartes Datum gegeben habe? Daran kann Calvert sich nicht erinnern.

Die Verbinung ist wieder hinüber. Zuvor ist Calvert gefragt worden, ob Strasser sich es wirklich selbst zugerechnet hätte, eine Verschiebung der Richtlinie erwirkt zu haben - "Ja."

Jetzt ist Johnathan Calvert am Wort. Olschak stellt ihm die selben Fragen wie schon der ersten Zeugin - wie man auf Strasser gekommen sei, ob er verstanden habe, was die beiden von ihm wollten. Die Antworten sind auch die selben.

Es ist übrigens unklar, ob es heute tatsächlich zu einem Urteilsspruch kommen wird - der Grund: Das Video des ersten Treffen wurde nicht vor Gericht gezeigt - das letzte Treffen wurde sowohl von Newell als auch von Calvert aufgezeichnet; es ist unklar, welches Video vor Gericht vorgeführt wurde.

Laut dem Sunday-Times-Artikel habe Strasser aber die Zahlung von 25.000 Euro für den 1. März gefordert. Newell kann sich nicht genau erinnern. Der Artikel trägt übrigens den Titel "There is a smell of lobbying", wie die Übersetzerin lächelnd verliest.

Kralik fragt nach einem kryptischen Hinweis in den Protokollen - laut Newell handelt es sich dabei um den Hinweis darauf, dass versteckt gefilmt werde. Dann geht's wieder ums Geld - ob man die erste Zahlung schon in die Wege geleitet hatte? "Wir hatten glaube ich nicht die Absicht, zu zahlen." Ob Strasser das Geld gefordert habe? "Daran kann ich mich nicht erinnern."

Thomas Kralik, Strassers Verteidiger, will wissen, ob das Videomaterial bearbeitet worden sei - "nein, nichts davon. Es wurden nur Gesichter unkenntlich gemacht." Wieviele Aufnahmen beim letzten Treffen gemacht worden seien? - "Zwei" - "Wurden die Aufnahmen miteinander gemixt? - "Nein."

Laut Protokoll habe Strasser nicht darauf gepocht, dass dies sein Verdienst gewesen sei - Newell will das so nicht bestätigen, sie bleibt bei ihrer Aussage.

Olschak fragt nun in puncto Geheimdienst-These - da sei Newell nie etwas aufgefallen, Strasser habe auch keine diesbezüglichen Fragen gestellt. Oberstaatsanwältin Maruna hat danach kaum Fragen, nun ist Strassers Verteidiger am Wort. Strassers Verdienst - die zeitliche Verschiebung einer Frist - steht zur Debatte.

Wie das mit dem Geld gelaufen sei? So genau wisse sie das nicht mehr, sagt Newell - man habe auf jeden Fall vierteljährliche Zahlungen vereinbart. Und die Veröffentlichung - warum habe man sich dazu entschlossen? "Wir glaubten, genügend Beweise zu haben."

Und Strassers Handlungen? "Er sagte uns, er habe mit mehreren Personen - Parlamentsmitglieder oder andere, ich kann mich nicht genau erinnern - gesprochen", sagt Newell. Ob er erfolgreich war? "Ja, er hat etwa eine Frist von sechs Monaten auf 12 Monate erhöhen können." Der Vertrag mit Strasser sei dennoch nicht zustande gekommen - wieso? "Er wollte noch mit seinem Anwalt sprechen. Und wir wollten nicht zahlen müssen."

Die Intention der beiden sei von Anfang an klar gewesen, sagt Newell. Man habe konkret über Beeinflussungen gesprochen - "wir fragten, ob er auf Gesetzesänderungen Einfluss nehmen könne." Bei zwei Richtlinien sei dies der Fall gewesen, bestätigt die Zeugin.

Im Publikum wird über die Gründe des ständigen Verbindungsausfalls gemunkelt - die Vermutungen reichen von "Strassers Handy stört" bis zu "der russische Geheimdienst".

Richter Georg Olschak erkundigt sich nach den genaueren Umständen - wie hat das Büro ausgesehen, in das man Strasser eingeladen habe? Waren noch andere Personen anwesend? Wieder ist die Leitung hinüber - Raunen im Publikum.

Visitenkarten und eine Webseite hätten die beiden damals vorzuzeigen gehabt - sie hatten sich als Firma "Bergman Lynch", als Public Affairs Company ausgegeben. Ob damals schon klar war, dass Strasser mit ihnen zusammenarbeiten wolle? "Er war interessiert. Er wollte sich noch mit unserem Geschäftsführer - Jonathan Calvert - treffen."

Es geht wieder. Newell spricht über das erste Treffen mit Strasser; stattgefunden habe es im Strassers Büro.

Die Leitung ist wieder abgebrochen. Das traditionelle Tuten.

Richter Olschak will wissen, wie die beiden auf Ernst Strasser gekommen seien. Newell sagt, bei Strasser hätte den Ruf gehabt, "commercially questionable" - also fragwürdig - zu sein. Strasser selbst sitzt ruhig, schaut aber ein wenig verzwickt drein.

Die beiden werden offenbar getrennt voneinander befragt. Zuerst ist Claire Newell an der Reihe, sie wird über das übliche Procedere aufgeklärt und stimmt zu, auszusagen.

Die zwei Zeugen werden darüber aufgeklärt, dass niemand außer den berechtigten Personen - Richter und Konsorten - sie sehen kann. Das war die Bedingung für ihren "Auftritt" hier vor Gericht - der Monitor, auf dem die beiden zu sehen sind, ist vom Publikum abgewandt.

Die Formalitäten werden erledigt - den Ton ist dennoch mehr als schlecht. Die Übersetzerin muss allein beim Namen mehrmals nachfragen.

Ton hat man, Bild gibt's keines. Man versucht es nochmal. Raunen im Publikum, es ist schließlich ja auch nicht das erste Mal, das so etwas passiert. "Wir haben Bild und Ton!", freut sich Olschak.

"Hello?", hört man endlich - offenbar steht die Leitung. Zu verstehen ist dennoch so gut wie nichts.

Währenddessen tutet das Telefon fröhlich vor sich hin - und niemand antwortet. Richter Olschak berät sich mit dem Techniker.

"Stehplätze haben wir an sich keine", sagt Richter Olschak in Richtung einer Gruppe an Leuten die gerade den Saal betreten haben - in Mänteln, mit Sonnenbrillen und Fellmützen, Eine Geheimdienst-Anspielung einiger Kreativer, so scheint es. Wer die Damen und Herren sind, erfährt man einstweilen nicht.

Der Antrag auf Vertagung ist abgelehnt - die Verteidigung habe bereits "zwei Jahre Zeit gehabt", um einen solchen Antrag vorzulegen. Dementsprechend wird das Urteil heute fallen.

Um elf Uhr soll es mit der Befragung der Hauptzeugen dieses Tages - der britischen Journalisten Jonathan Calvert und Claire Newell - weitergehen. Strasser sitzt auf der Anklagebank und blättert durch die Protokolle - und telefoniert währenddessen.

Strassers Anwalt Thomas Kralik beantragt eine Verschiebung der Urteilsverkündung - er wolle sich die eben ausgehändigten Unterlagen nochmals durchsehen, man müsse Strasser die Möglichkeit zur Verteidigung einräumen. Die Oberstaatsanwältin ist dagegen, der Richter will sich beraten - kurze Pause, und das bereits nach 15 Minuten.

Ob er denn mit Strassers Freundin Kontakt gehabt hätte? "Ja." Sie sei an ihn herangetreten, da sie die Vermutung hatte, es sei in ihre Wohnung eingedrungen worden. Und mit Strasser - ob er mit ihm auch Kontakt gehbat habe? "Nein." - Danke, damit endet die Befragung.

Als erster Zeuge ist - laut Olschak - "ein hochrangiger Polizist" geladen; ein Brigadier des Inneministeriums. Er wird nach Strassers Geheimdienstthese befragt.

Noch rumort es im Gerichtssal, die Zuschauer suchen ihre Plätze auf. Richter Georg Olschak eröffnet den letzten Prozesstag im Verfahren gegen den Ex-Innenminister. Er führt aus, dass alle Gespräche, die geführt wurden, verschriftlicht wurden; in Summe sind dies nun zwei Aktenordner voll: "Wir waren am Wochenende nicht ganz untätig", meint er Richtung Strasser.

Jetzt ist er da: Ernst Strasser hat auf der Anklagebank Platz genommen.

Die Zeugenbefragung - die beiden britischen Sunday-Times-Journalisten werden heute ja per Videokonferenz befragt - soll bis 13.30 Uhr dauern; danach wird es eine Pause geben.

Gespanntes Warten auf die Protagonisten des heutigen Tages - die Fotografen umringen die Anklagebank, ohne dass Ernst Strasser bereits eingetroffen wäre.

Guten Morgen! Willkommen beim Live-Ticker aus dem Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts.

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