KURIER beantwortet Ihre Steuerfragen: Was Erben nun kostet

Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner präsentierten am Dienstag die Details der Steuerreform.
Das Steuer-Paket der Regierung ist fix: Bei Erben & Schenken gibt es Erleichterungen. Belegpflicht kommt für Unternehmer und Kunden – für Letztere aber ohne Sanktionen.

Just als die Regierungsspitzen im Kanzleramt erfreut verkünden, dass nun alle Details in Sachen Steuerreform ausverhandelt seien, wird vor diesem lautstark protestiert. Hunderte Blasmusiker sind auf dem Wiener Ballhausplatz aufmarschiert. Die Steuerentlastung goutieren sie, die Einsparungen bei der Militärmusik missfallen ihnen.

Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner geben sich unbeirrt – und erläutern die finalen Änderungen bei der Steuerreform: Die Grunderwerbsteuer für Betriebe wird gedeckelt, auch Ehepartner bekommen Finanz-Erleichterung. Eine höhere "Negativsteuer" wird es schon für 2015 geben. Dass ÖVP und SPÖ damit ihre jeweilige Klientel bedienen, bestreitet Mitterlehner: Es sei "nicht nachgebessert", sondern "präzisiert" worden. Neu ist auch die "Belegmitnahme-Pflicht" für den Kassenzettel im Geschäft.

Der KURIER hat die Leser um Ihre Fragen gebeten. Das sind die Antworten:

Ab 2016 gibt es die Belegspflicht für Geschäftsinhaber und Gastronomen. Was bedeutet das für Kunden?

Sie müssen den Kassazettel mitnehmen. Sanktionen für den Fall, dass sie ihn nicht dabei haben, gibt es aber nicht. Auch nicht, wenn der Kunde den Beleg nach Erhalt im Geschäft wegschmeißt. Sinnvoll im Sinne der Finanz ist die Regelung dennoch: Trifft ein Finanzprüfer auf einen Kunden, der keinen Kassazettel hat, kann das ein Indiz für ein Schwarz-Geschäft sein. Der Prüfer wird also beim Geschäftsinhaber nachprüfen, ob alles korrekt abgelaufen ist.

Meine Gattin hat monatlich eine wirklich sehr kleine Pension. Sie wird also die "Negativsteuer" bekommen. Wird diese auch vorgezogen? Steigt sie auch auf 400 Euro wie bei den Arbeitnehmern?

Nein, für Pensionisten gibt es heuer noch keine Gutschrift ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Eine solche bekommen sie erst Anfang 2017 ausbezahlt – für das Jahr 2016. Und maximal 110 Euro. Anders ist das bei Arbeitnehmern, die weniger als 11.000 Euro jährlich verdienen. Sie bekommen die Sozialversicherungsgutschrift früher als ursprünglich fixiert. Für 2015 werden bis zu 220 Euro (doppelt so viel wie bisher) ausbezahlt – im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung im Frühjahr 2016. Und für das Jahr 2016 gibt es dann bis zu 400 Euro – wieder im Jahr darauf.

Unser Haus ist zirka 700.000 Euro wert und gehört meinem Gatten und mir je zur Hälfte. Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet, wenn wir unserem Sohn das Haus vermachen? Wird je die Hälfte versteuert oder das Haus als Ganzes?

Laut Finanzministerium gibt es hier keine klare gesetzliche Regelung, wahrscheinlich ist aber von einem getrennten Schenkungsvorgang – also zwei Mal 350.000 Euro – auszugehen, meint auch KPMG-Steuerexpertin Verena Trenkwalder. Die Steuer beträgt laut der neuen Staffel ab 2016: 0,5 Prozent bis 250.000 Euro plus 2,0 Prozent für den Rest. Das sind 3250 Euro je Haus-Hälfte bzw. 6500 Euro in Summe für beide Hälften. Wäre das Haus zur Gänze zu versteuern, lautet die Rechnung: 0,5 Prozent bis 250.000 plus 2 Prozent für die Differenz auf 400.000 plus 3,5 Prozent für die restlichen 300.000 Euro. Macht in Summe 16.500 Euro. Derzeit fallen hier rund 4500 Euro Grunderwerbssteuer an.

Ich habe eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Was ändert sich, wenn ich die Wohnung verschenken will?

Nichts. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist es nicht ausschlaggebend, ob die Wohnung vermietet ist oder leer steht.

Wie wird eigentlich der Verkehrswert künftig berechnet? Wer macht das?

Das soll den Notaren überantwortet werden. Sie bekommen dazu von der Finanz elektronisch gewisse Richtwerte je Gemeinde oder Bezirk zur Verfügung gestellt (orientiert z. B. am Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer) – und müssen nur noch den Zustand der Immobilie miteinrechnen.

Wie wird die Eintragungsgebühr ins Grundbuch bemessen? Gibt es da auch eine Staffelung oder sind es 1,1 Prozent vom Verkehrswert? Wie wird das Honorar vom Rechtsanwalt oder vom Notar bemessen?

Laut Finanzministerium ändert sich an der Eintragungsgebühr nichts. Berechnungsgrundlage bleiben 1,1 Prozent vom 3-fachen Einheitswert. Durch die neue Gesetzgebung ändert sich auch bei Honoraren nichts.

Unser Sohn hat auf unserem Grundstück ein Haus errichtet und finanziert. Wir wollen ihm jetzt dieses Grundstück vererben/schenken. Wird für die Steuer nur das Grundstück oder das Grundstück inklusive Haus berücksichtigt?

Eindeutig ohne Haus. Vereinfacht gesagt, weil das Haus dem Sohn bereits gehört und die Einräumung des Baurechts selbst auch bereits der Grunderwerbsteuer unterlag, sagt Trenkwalder.

Für Betriebsübergaben gibt es zwei Varianten: Einen Freibetrag von 900.000 Euro plus die neuen Steuersätze für den Betrag darüber oder einfach nur 0,5 Prozent vom Verkehrswert – je nachdem was günstiger kommt. Was heißt das konkret?

Bei Betriebsimmobilien im Wert von bis zu 1,3 Millionen ist die Variante Freibetrag plus die neuen Steuersätze (0,5%, 2,0%, 3,5%) günstiger, darüber die 0,5-Prozent-Variante. Das heißt, bei z.B. einer Werkshalle um eine Million Euro, müssen nur 100.000 Euro mit 0,5 Prozent versteuert werden – also sind 500 Euro an Steuer fällig. Bei einem Hotel in Top-Lage mit einem Verkehrswert von 15 Millionen Euro, das übergeben wird, kommt man auf 75.000 Euro Steuer (0,5 Prozent vom Verkehrswert). Nach bisheriger Regelung (3-facher Einheitswert) fallen in diesem Fall 48.000 Euro an Grunderwerbsteuer an.

Gibt es vergleichbare Ausnahmen im Privatbereich?

Ja, zwei: Den reduzierten Satz von 0,5 Prozent vom Verkehrswert für Immobilien im Wert bis zu 250.000 Euro. Zusätzlich gibt es Steuerbefreiung beim Vererben/Verschenken unter Ehepartnern bis zu einer Größe der Immobilie von 150 Quadratmetern – wenn etwa der Mann stirbt, die Frau erbt.

Auch heute können Sie wieder Ihre Fragen stellen! Einfach ein E-Mail an innenpolitik@kurier.at schicken. Einsendeschluss ist der 21. Mai 12 Uhr.

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