Kommt „Uni-Maut“ für Ausländer?

Studiengebühren für alle – aber Österreicher bekommen die Gebühren refundiert? Über solch ein Modell sollten die Koalitionsverhandler nachdenken, empfehlen Experten.
Minister Töchterle will deutsches Vignetten-Modell als Vorbild prüfen. Ist das möglich? Fragen und Antworten.

Deutschland erwägt eine Autobahn-Maut nur für Ausländer – mit einer EU-konformen Regelung. Das hat den Innsbrucker Europarechtsexperten Walter Obwexer im ORF-Morgenjournal inspiriert, ein ähnliches Modell für ausländische Studenten in Österreich zu entwerfen. Aber wie sehen die Modelle aus? Und was sagen Brüssel und die Regierung dazu?

Wie soll die „Ausländer-Maut“ auf deutschen Autobahnen aussehen?

Weil in der EU niemand aufgrund seiner Staatsbürgerschaft schlechter behandelt werden darf, wäre eine Autobahn-Maut nur für Ausländer rechtswidrig. Das Verkehrsministerium in Berlinhat will deshalb legal tricksen: In- und Ausländer müssen eine Vignette kaufen. Gleichzeitig wird die deutsche Kfz-Steuer gesenkt – um den Betrag der Vignette. Damit würden unterm Strich nur Ausländer zahlen müssen und in Deutschland lebende Autofahrer nicht.

Ist das nicht dennoch eine dem EU-Recht widersprechende Diskriminierung?

Die EU-Kommission hat noch kein „grünes Licht“ gegeben, da noch gar kein konkretes Modell vorliegt. Verkehrskommissar Siim Kallas hat aber kürzlich dazu erklärt, dass eine Senkung der Kfz-Steuer für „gebietsansässige Nutzer“ bei gleichzeitiger Maut „für alle Nutzer“ keine Diskriminierung sei.

Ist das Maut-Modell auf heimischen Unis und die Studiengebühren übertragbar?

Möglich wäre, wie bei der Maut, von allen Studenten Gebühren zu verlangen. Alle jene, die aber nachweislich seit fünf Jahren in Österreich leben, könnten diese dann z. B. über ein Stipendium wieder zurückbekommen. Damit würde in der Praxis fast kein Österreicher zahlen müssen – aber alle Ausländer, die hier studieren.

Was würde Brüssel zu diesen Plänen sagen?

Die Kommission hat sich anlässlich der Maut-Debatte allgemein zu derartigen Modellen geäußert. Liest man zwischen den Zeilen, zeigt sich, dass die Brüsseler Behörde mit der „Uni-Maut“ leben könnte – unter bestimmten Bedingungen. „Was nicht möglich ist, ist eine Verbindung von zwei Systemen“, sagt eine Sprecherin der Kommission, „bei der Maut wäre das die direkte Verknüpfung der Vignette mit der Kfz-Steuer. Es geht nicht, dass man eine Gratis-Vignette bekommt, weil man die Kfz-Steuer zahlt.“ Im Klartext heißt das: Gebühren für alle und Stipendien nur für jene, die seit Längerem hier wohnen, müssten erlaubt sein.

Was sagt der Wissenschaftsminister dazu?

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hat bereits vor einigen Monaten erklärt, dass er gerne jene, die zum Beispiel seit zumindest fünf Jahren in Österreich ansässig sind, bei der Vergabe der Studienplätze bevorzugen möchte. Zum KURIER sagt er: „Inwieweit dies auch bei den Studienbeiträgen anwendbar wäre, ist in mehrfacher Hinsicht zu prüfen.“

Und könnten sich die Rektoren mit solch einer Lösung anfreunden?

Der Wiener WU-Rektor Christoph Badelt hielte so eine Lösung nur für die „zweitbeste Lösung“. Erstens warnt er gegenüber dem KURIER davor, dass das in Folge „zu einer allgemeinen Sitte innerhalb der EU“ werden könnte. Und zweitens, „weil ich es nicht für gut halte, wenn EU-Staaten finanzielle Barrieren für die Mobilität aufbauen.“ Er tendiere eher zu einem tatsächlichen Kostenausgleich, wenn überproportional viele Studenten eines Landes in einem anderen studieren, und – sofern notwendig – für eine Quotenregelungen, wie derzeit bei der Medizin.

Was die Deutschen wollen

Alle Autofahrer, ob In- oder Ausländer, müssen eine Autobahnvignette um kolportierte 100 Euro kaufen. Gleichzeitig wird die in Deutschland eingehobene Kfz-Steuer gesenkt – um den Betrag der Vignette. Somit müssen im Grunde nur Ausländer die Maut entrichten.

Was die Österreicher wollen

Alle Studenten, ob aus dem In- oder Ausland, müssen z. B. 1000 € Studiengebühren in Österreich zahlen. Gleichzeitig sollen jene, die seit fünf Jahren in Österreich gemeldet sind, ein Stipendium in Höhe der Studiengebühren erhalten. Somit müssten im Grunde nur Ausländer die Gebühren zahlen.

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