Anträge abgewiesen: Keine Verzögerung bei BUWOG-Anklage

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Straflandesgericht Wien weist Anträge wegen zu kurzer Einspruchsfrist ab.

In der Buwog-Causa, in der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und zahlreiche weitere Personen wegen Korruptionsverdachts angeklagt sind, dürfte es zu keinen weiteren Verzögerungen kommen. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen wird die von Angeklagten kritisierte Bestimmung über die Einspruchsfrist nicht dem Verfassungsgericht (VfGH) vorlegen.

Der Antrag, diese Causa dem VfGH amtswegig vorzulegen, ist abgewiesen worden, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstag auf APA-Anfrage mit.

14 Tage für 825 Seiten

Einige der insgesamt 16 Angeklagten haben dem LG Wien nach der Zustellung der Anklage Anträge auf Fristerstreckung bzw. auf Normenprüfung vorgelegt. Dabei geht es auch darum, dass einige der Beschuldigten der Meinung sind, dass eine 14-tägige Einspruchsfrist für einen 825 Seiten lange Anklage zu kurz sei. Das Landesgericht möge die Bestimmung, eine Einspruchsfrist könne nicht verlängert werden, dem Verfassungsgericht vorlegen, wurde verlangt. Dieser Antrag wurde nunmehr vom Landesgericht abgewiesen.

Nur wenn auch das Landesgericht die Gesetzespassage, die die Einspruchsfrist regelt, für verfassungswidrig gehalten und dem VfGH vorgelegt hätte, wäre das Verfahren weiter in die Länge gezogen worden. Dazu wäre das Gericht verpflichtet gewesen, wenn es der Meinung gewesen wäre, es müsse für eine Entscheidung eine gesetzeswidrige Passage anwenden. Wenn sich das Gericht an den VfGH gewendet hätte, hätte das die inhaltliche Überprüfung der Anklage durch das Oberlandesgericht (OLG) gehemmt. Das Buwog-Verfahren hätte sich weiter verzögert.

Individualanträge ohne aufschiebende Wirkung

Anträge abgewiesen: Keine Verzögerung bei BUWOG-Anklage
Weitere Anträge zur selben Thematik, die etwa der Angeklagte Ex-Buwog-Aufsichtsrat Ernst Plech (Bild) direkt an den VfGH gestellt hat, sogenannte Individualanträge, haben dagegen keine aufschiebende Wirkung auf das Verfahren. Auch Plech hält die Frist für einen Einspruch gegen die Anklage für unverhältnismäßig kurz und daher verfassungswidrig. Der VfGH hat diesbezüglich wie berichtet bereits ein Vorverfahren eingeleitet und die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert.

Wie Salzborn heute der APA weiter mitteilte, sind bisher sechs Einsprüche gegen die Buwog-Anklage eingelangt, unter anderem von den Angeklagten Grasser, dem Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und vier weiteren Personen, nicht aber von den Angeklagten Plech, dem Ex-Lobbyisten Peter Hochegger und mitangeklagten Lobbyisten Walter Meischberger.

Treuhänder verschollen

Mit Ausnahme eines Beschuldigten konnte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bisher allen 16 in der Buwog-Causa Beschuldigten die Anklage zustellen. Bei der einen Person handelt es sich laut den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) um den Vermögensverwalter Norbert W., der an seinem Wohnort in der Schweiz nicht mehr aufhältig sei und nach Aserbaidschan verzogen sein soll.

W. ist laut Anklageschrift jener Treuhänder, der dem Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und dessen Freund Walter Meischberger nach Auffliegen der Buwog-Affäre bei der Verschleierung der Geldflüsse an Grasser geholfen haben soll. Bleibt W. verschollen, könnte sein Verfahren ausgeschieden werden, um den Fortgang nicht weiter zu verzögern.

Sieben Jahre Ermittlung

Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa Buwog rund sieben Jahre ermittelt. Sie hegt Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 und bei der Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower. Die Vorwürfe lauten auf Untreue und Geschenkannahme durch Beamte bzw. Bestechung sowie Beweismittelfälschung, es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Beschuldigten haben die Anschuldigungen bisher stets vehement zurückgewiesen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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