Anklagebehörde akzeptiert vier Jahre Haft für Ernst Strasser

APA10964876-2 - 14012013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Der Angeklagte Ernst Strasser zu Beginn des Prozesstages am Montag, 14. Jänner 2013, am Straflandesgericht Wien. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Grieskirchner Bestechlichkeit vor. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
WKStA-Leiterin Vrabl-Sanda: "Aus unserer Sicht ist die angemessene Strafe gefunden worden".

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WkStA) ist mit der vierjährigen Freiheitsstrafe einverstanden, zu der der ehemalige Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser (ÖVP) am vergangenen Montag im Wiener Straflandesgericht wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde. Die Anklagebehörde wird gegen das Urteil keine Strafberufung einlegen.

"Wir werden kein Rechtsmittel anmelden. Aus unserer Sicht ist neben dem Schuldspruch auch die angemessene Strafe gefunden worden", teilte WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda am Donnerstag auf Anfrage mit.

Keine höhere Strafe mehr möglich

Damit steht fest, dass der einst mächtige ÖVP-Politiker im Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) - sein Verteidiger Thomas Kralik hat gegen die Verurteilung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung erhoben - zumindest keine höhere Strafe mehr bekommen kann. Dem Erstgericht wäre ein Strafrahmen von bis zu sieben Jahren zur Verfügung gestanden.

Strasser war über zwei britische Enthüllungs-Journalisten gestolpert, die ihm unter der Vorgabe, sie wären Lobbyisten, die entgeltliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung entlockt haben sollen. Strasser soll für seine Dienste ein jährliches Honorar von 100.000 Euro gefordert haben. Der Ex-Innenminister hatte in seinem Strafverfahren behauptet, er habe die vorgeblichen Lobbyisten für Geheimagenten gehalten und sich nur deshalb zum Schein auf Gespräche mit diesen eingelassen, um sie bzw. ihre Hintermänner zu enttarnen.

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