Keine Aufträge an Karmasins Ehemann

Sophie Karmasin
Franz Fiedler rät der Firma der Neo-Ministerin, gar keine Deals mit dem Staat zu machen.

Via KURIER hat es Sophie Karmasin kundgetan: Sie gibt die Firmenanteile am Meinungsforschungsinstitut Karmasin Motivforschung und der Tochtergesellschaft Gallup ab – an ihren Mann. Sie muss das als nunmehrige Familienministerin tun – um nicht gegen das Unvereinbarkeitsgesetz zu verstoßen.

Da sie aus den Instituten draußen sei (an der Karmasin Motivforschung hatte sie 85 %), könnten diese weiterhin öffentliche Aufträge annehmen, meint Karmasin. Gesetzlich sei das gedeckt.

Rechtlich sei das einwandfrei, sagt Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler dem KURIER. Derzeit heißt es im Gesetz zu Regierungsmitgliedern: Besitzt eine betroffene Person (inkl. Ehepartner) mehr als 25 % eines Unternehmens, darf dieses Unternehmen weder mittelbar noch unmittelbar öffentliche Aufträge erhalten.“ Sophie Karmasin hält keine Anteile mehr; somit ist es ihrem Mann gestattet, öffentliche Aufträge anzunehmen.

Schiefe Optik

„Die politische Bewertung schaut anders aus“, sagt Fiedler. „Von der Optik her ist es nicht unbedenklich, wenn es auch künftig solche Aufträge gibt. Dass das von der Öffentlichkeit als politisch sauber angesehen wird, wage ich zu bezweifeln.“ Und so rät er Karmasins Mann von Geschäften mit Ministerien sowie anderen öffentlichen Institutionen und Unternehmen ab: „Sonst gibt es den Vorwurf, Aufträge sind zugeschoben.“

Sollte das Gesetz verschärft werden? Verzichte Karmasins Mann auf öffentliche Aufträge, sei das nicht nötig. Nehme er solche an, sei über striktere Regeln zu reden. Dahingehend, dass auch dem Ehepartner eines Ministers untersagt wird, mehr als 25 % an einer Firma zu halten. „Damit könnte auch nur der Anschein von Korruption vermieden werden.“

Beispiel Flemming

Eine ÖVP-Frau kostete eine Privatbetriebssache das Amt. Umweltministerin Marlies Flemming hatte 1990, nach ihrer Wiederbestellung, dem Unvereinbarkeitsausschuss nicht gemeldet, dass sie an der Filmproduktionsfirma ihres Mannes beteiligt ist; diese hatte Aufträge vom ORF bekommen. Die Opposition tobte; Flemming trat 1991 zurück. Mit den Worten: „Ich habe gesündigt.“ Heute sagt sie zu damals: „Ich bin gegangen, um das Lebenswerk meines Mannes nicht zu gefährden.“ Wie sieht sie die aktuelle Causa? Sollte Herr Karmasin von öffentlichen Aufträgen lassen? „Nein“, sagt Flemming zum KURIER. „Die Karmasins sollten sich das nicht bieten lassen. Ist es rechtlich in Ordnung – und das ist es –, ist das anzuerkennen. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einer Bananenrepublik.“

Martin Bartenstein, der, als er in die Regierung kam, die Anteile an seiner Pharmafirma einer Treuhandgesellschaft übertragen hat, befindet: „Man sollte es Unternehmern nicht noch schwerer machen, in die Politik zu gehen. Sonst haben wir nur mehr Gewerkschafter, Kammersekretäre und Beamte.“ Anständig verhalten müsse sich ein Politiker mit Firmenvergangenheit: „Intervenieren oder Vorteile herausholen darf man nicht. Ich habe immer einen weiten Bogen um Gesundheitsthemen gemacht.“

Karmasin lässt ausrichten, keine Aufträge ihres Ressorts an ihre ehemaligen Unternehmen zu vergeben.

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