Reform des U-Ausschusses bleibt umstritten

Fix ist, dass eine Minderheit von 46 Abgeordneten einen Ausschuss verlangen darf. Wer diesen leiten soll, ist einer von vielen Streitpunkten
Seit sieben Jahren wird über neue Regeln verhandelt, bis Sommer soll die Reform stehen.

Kommt demnächst die Reform des parlamentarischen Untersuchungsausschuss? Die Regierung macht Hoffnung, die Opposition hofft, doch im Detail zeigt sich, dass nach wie vor viele grundlegende Fragen offen sind.

"Erstmals haben wir vor sieben Jahren, 2007, darüber verhandelt", erklärt der Grüne Parlamentarier Dieter Brosz. "Damals scheiterte es am Willen der ÖVP, die nicht wollte, dass ein U-Ausschuss auch von einer Minderheit eingesetzt werden kann. 2009 scheiterten die Gespräche an der SPÖ. Immerhin haben wir jetzt erstmals echte Verhandlungen."

Sehr weit sind die Verhandlungen dennoch nicht. Von 18 Reformvorschlägen der Opposition seien erst sieben abgearbeitet, erklärt ÖVP-Verhandler August Wöginger. "Uns geht es um zwei zentrale Anliegen: Wir wollen eine Versachlichung des U-Ausschusses. Und die Rechte der geladenen Auskunftspersonen müssen gestärkt werden." Das sieht auch Otto Pendl so, der für die Roten mitverhandelt: "Der Ausschuss muss der Sache verpflichtet sein, er darf nicht mehr zum Kasperltheater oder wie zuletzt zu einem Polittribunal verkommen. Da sind wir alle einer Meinung."

Minderheitsrecht

Fix ist, dass der parlamentarische U-Ausschuss, der grundsätzlich nur die politische Verantwortung von Sachverhalten klären soll, Minderheitsrecht werden soll. "46 (von 183) Abgeordneten sollen künftig einen U-Ausschuss einsetzen können", erklärt Wöginger. Geklärt ist auch die Zeugenladung, sie wird ebenfalls Minderheitsrecht. Ebenso die Dauer, höchstens zwölf Monate plus zweimaliger Möglichkeit einer Verlängerung um drei Monate, ist fix. Und, dass die Regierungsparteien den Ausschuss nicht plötzlich beenden können.

Unerledigt sind dafür noch immer große Brocken: etwa zu Fragen der Aktenbeschaffung, der "Geheimschutzordnung", der Immunität, oder wie im Streitfall verfahren werden soll.

Vorsitzstreit

Auch die wesentliche Frage, wer dem Ausschuss vorsitzen soll, ist noch offen. "Wir wollen eine dreiteilige Vorsitzführung, den Vorsitz bei den Nationalratspräsidenten, daneben ein Richter und ein Verfahrensanwalt", erklärt Wöginger. Der Grüne Brosz winkt ab: "Der Vorsitzende muss immer über alles Bescheid wissen. Wie soll das gehen, wenn sich die drei Parlamentspräsidenten als Vorsitzende immer wieder ablösen?"

Gerne wird das deutsche U-Ausschuss-Modell (siehe Info unten) als Vorbild für eine Reform genannt – auch wenn es grundsätzliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen gibt. Auskunft dazu wird heute Nachmittag kein Geringerer als Norbert Lammert geben können, der Präsident des deutschen Bundestages. Auf Einladung von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer wird mit Lammert in kleiner Runde mit Abgeordneten fast aller Fraktionen gesprochen. "Prammer will doch nur über Disziplin im Ausschuss und Bußgeld für Abgeordnete bei Vergehen reden. Große Erkenntnisse erwarte ich mir da nicht", sagt Brosz.

Am 10. Juni wird weiterverhandelt. Ob die Reform bald fertig verhandelt ist, muss aber bezweifelt werden.

Deutschland

Ein Viertel der Abgeordneten kann U-Ausschuss einsetzen. Vorsitz hat ein Abgeordneter. Im Streitfall entscheidet das Bundesgericht.

Österreich (geplant)

Ein Viertel der Abgeordneten kann Ausschuss einsetzen; Vorsitz Parlamentspräsident plus Richter? Dauer auf maximal 18 Monate begrenzt.

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