Kein Aufschub beantragt: Strasser tritt Haftstrafe an

Kein Aufschub beantragt: Strasser tritt Haftstrafe an
Der ehemalige Innenminister hat am Donnerstag seine Gefängniszelle in der Haftanstalt Wien-Simmering bezogen.

Er wollte keinen Aufschub, keine weiteren Verzögerungen: Ernst Strasser, ehemaliger Innenminister, EU-Parlamentarier und Delegationsleiter der ÖVP in Brüssel, hat die "Aufforderung zum Strafantritt" erst vor Kurzem erhalten und gestern seine Haftstrafe in der Justizanstalt Wien-Simmering angetreten. "Mein Mandant wollte das hinter sich bringen – und zwar so schnell wie möglich", sagte Strassers Rechtsanwalt Thomas Kralik.

Ob das frühere Regierungsmitglied in Wien-Simmering bleibt, konnte Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, dem KURIER nicht sagen: "Es gibt ein Aufnahmegespräch. Und hier wird bei Herrn Strasser, wie bei allen Häftlingen, geklärt, wie die Situation ist – und ob beispielsweise eine Verlegung in eine andere Anstalt sinnvoll erscheint."
Die Frage einer allfälligen Fußfessel stellt sich vorerst nicht. Strasser muss zumindest sechs Monate, wenn nicht ein Jahr in der Vollzugsanstalt bleiben, ehe er den Antrag stellen kann. "Und letztlich", sagt Prechtl, "entscheidet über die Fußfessel die Anstaltsdirektion."

Der frühere Innenminister ist am 13. Oktober vom Obersten Gerichtshof letztinstanzlich verurteilt worden, weil er sich als EU-Parlamentarier Geld für die Beeinflussung von EU-Gesetzen hat versprechen lassen. Das Urteil des Höchstgerichts: Drei Jahre Gefängnishaft – und zwar unbedingt.

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