Kartnig auf Verkaufstour bei ÖVP

Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig ist im "Außendienst" - wochentags von 9 bis 19 Uhr
Kundenakquise: Freigänger bietet Werbemittel für Bundeswahlkämpfe an.

Am Mittwoch betrat einer die Bundeszentrale der ÖVP in der Wiener Lichtenfelsgasse, den Draußenstehende nicht erwartet hätten: der einstige Präsident des Fußballvereins Sturm-Graz, Hannes Kartnig. In der Marketing-Abteilung der Schwarzen wurde er vorstellig.

Laut KURIER-Recherchen bot Kartnig an, Werbemittel für künftige Bundeswahlkämpfe – etwa jenen für die Hofburg im kommenden Jahr – zu liefern.

Seit März ist der 63-jährige Steirer im "offenen Vollzug", also Freigänger. Von Montag bis Freitag ist er von 9 bis 19 Uhr im Außendienst – als "Leiharbeiter der Justiz" für eine Grazer Werbemittel-Firma, die österreichweit Kugelschreiber, Luftballons, Feuerzeuge etc. vertreibt. Auch anderen Parteien, etwa der FPÖ, hat Kartnig Werbedienste offeriert. In seiner eigenen Firma ist er nur noch Gesellschafter, der Sohn führt die Geschäfte.

Entfußfesselt

Abends muss Kartnig zurück in Graz sein, in der Justizanstalt Jakomini. Die Nächte hat er in seiner Zelle im Freigängerhaus zu verbringen.

Wegen eines Steuervergehens ist Kartnig rechtskräftig zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Im September des Vorjahres trat er sie an. Eine Fußfessel war ihm von der Justiz zugebilligt worden. Mit dieser Form der Hafterleichterung war es sechs Wochen später vorbei – weil er zuerst bei einer Premiere in der Grazer Oper aufgefallen war, Tage später seinen Geburtstag in einem Wiener Hotel-Restaurant gefeiert hatte.

Im April lehnte das Straflandesgericht Graz Kartnigs Gesuch ab, nach zwei Dritteln verbüßter Haft – damit Mitte Mai – auf Bewährung entlassen zu werden. Das hatte er bereits nach der Hälfte der abgesessenen Zeit beantragt – und war damit nicht durchgekommen.

In zwei weiteren Verfahren Ende vorigen Jahres war Kartnig wegen Betrugsdelikten zu vier Jahren und einem Monat, kurz darauf zu zusätzlichen sieben Monaten Haft verurteilt worden. Diese Urteile sind nicht rechtskräftig, Kartnigs Anwalt Roland Kier hat Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

Nun hat der Oberste Gerichtshof zu urteilen.

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