"Habe Grasser auf Risiko hingewiesen"

KHG wollte Prozess bis zum Ende des Strafverfahrens wegen hoher Kosten von 75.000 Euro pro Tag unterbrechen, Richter lehnte ab
Deloitte-Steuerberater Haunold punktete im Prozess, den Ex-Minister Grasser gegen ihn anstrengte.

Tag zwei im Schadenersatzprozess von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser gegen seinen Ex-Steuerberater Deloitte: Nachdem Grasser, der ein millionenschweres Steuer- und Finanzstrafverfahren am Hals hat, Dienstagfrüh eine Stunde lang Fragen der Deloitte-Anwälte parierte, kam Deloitte-Partner Peter Haunold an die Reihe.

"Habe Grasser auf Risiko hingewiesen"
APA20832772_20102014 - WIEN - ÖSTERREICH: Steuerberater Peter Haunold am Montag, 20. Oktober 2014, anl. einer Verhandlung im Schadenersatzprozess Grasser gegen Haunold und Deloitte am Handeslgericht in Wien. FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Er schilderte, wie Julius Meinl ihm Ende April 2007 Grasser vorstellte. Grasser sollte als Aufsichtsratschef und Drittel-Eigentümer der Meinl Power Management (MPM) in Jersey Energieprojekte prüfen, in die die Meinl International Power (MIP) investieren sollte. Die MIP wurde im August 2007 an die Börse gebracht. Der Ex-Minister suchte dafür ein „steuereffizientes“ Firmenkonstrukt, das drei Ziele erfüllen sollte: Vorsorge für Grasser und sein Familie, Absicherung vor unternehmerischen Risken und Abschirmung der Einkünfte vor der Öffentlichkeit. Für die Beraterleistung wurde die Valuecreation GmbH in Wien gegründet. In die Waterland Stiftung in Liechtenstein sollten Grassers Kapitaleinkünfte (Dividenden) fließen.
„Ich bin davon ausgegangen, dass Grasser der Gründer der Stiftung ist“, sagt Haunold. „Als Grasser bewusst war, dass er eine Schenkungssteuer-Anzeige hätte machen müssen, hat er mich gefragt, was sei, wenn ihm seine Frau Fiona den Auftrag zur Gründung der Stiftung gegeben hätte. Sie hatte damals keinen Wohnsitz in Österreich, die Steuer entfiel. So gründete Grasser als „Treuhänder“ seiner Frau die Stiftung. Grasser wollte auch nicht, so Haunold, dass es einen Konnex zur Drittel-Beteiligung an der MPM gibt. Doch im Börsenprospekt der MIP mussten die direkten und indirekten Aktionärsverhältnisse der Managementgesellschaft MPM offengelegt werden. Es wäre nicht nur Grassers „Waterland Stiftung“, die ein Drittel der MPM-Aktien hielt, sondern auch die wirtschaftlich Begünstigten der Stiftung, also Grasser und Familie, aufgeschienen. Haunold riet ihm daher zur Zwischenschaltung der zypriotischen Holding Man Angelus.

Persönliche Leistung

Zurück zu Julius Meinl: Der engagierte den Ex-Minister als Werbeträger und Vertriebsmanager für die MIP-Wertpapiere. Dafür musste ein Vertrag über die Vertriebsprovisionen abgeschlossen werden, die in Richtung KHG flossen. Haunold berichtete von einem Vertragsentwurf zwischen der Meinl Bank in Antigua und einer Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands. In Haunolds Entwurf wurden Grasser und seine Valuecreation erwähnt, die bei dieser Briefkastenfirma unter Vertrag waren. Anders bei der unterschriebenen Version. Haunold: „Wenn Sie diese lesen, sehen Sie, dass alle Vertragsinhalte, die auf die Valuecreation und Grasser Bezug nehmen, gelöscht wurden.“ Daher fehlt die direkte Verbindung zu Grasser.
Die Finanzbehörden stufen jedoch die Vertriebsprovisionen, die Grasser für Werbung und Verkauf bei der MIP kassiert hatte, als persönlichen Tätigkeiten ein, die in Österreich zu versteuern sind. Haunold: „Ich habe Grasser auf dieses Risiko hingewiesen, aufgrund seiner Testimonial-Stellung beim MIP-Börsengang.“

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