Kritik an Haftstrafe ohne Prozess

Der Prozess fand am Montag in Salzburg statt
Rechtsexperten sind skeptisch - das Urteil ohne Richterspruch berge Gefahren für die Angeklagten.

Justizminister Brandstetter verspricht sich eine Verfahrensbeschleunigung von der Reform, Rechtsexperten sehen hingegen viel gefährlichen Spielraum: An der geplante Strafprozessordungs-Reform regt sich nun Kritik. Vor allem die Neuregelung, dass bei kleineren Delikten eine Strafe ohne Prozess verhängt werden kann, sorgt für Unmut.

Ab 2015 soll es wieder möglich sein, Prozesse durch sogenannte Mandatsverfahren zu umgehen: Bei Raufhandel, Körperverletzung, Nötigung oder etwa Diebstahl kann eine Strafe ohne ein Verfahren vor dem Richter verhängt werden - der Beschuldigte bekommt nach der polizeilichen Einvernahme die Entscheidung per eingeschriebenem Brief zugestellt und hat dann laut Entwurf zwei Wochen Zeit hat, dagegen Berufung einzulegen. Macht er das, muss eine Verhandlung stattfinden.

1 Jahr Haft via Mahnbescheid

Rupert Wolff, Präsident der Rechtsanwaltskammer, hat sich nun via Ö1-Morgenjournal kritisch dazu geäußert: „Wenn Sie dagegen nichts unternehmen, werden Sie verurteilt. Und nach dem Gesetzestext können Sie auch bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden in Form dieses Mahnbescheides.“

Wolff hält dies für gefährlich, "weil es dazu führen könnte, dass Angeklagte einen solchen Mandatsbescheid gegen sich ergehen lassen, nichts dagegen unternehmen, nur um Kosten und Mühe zu sparen, und dann sind sie vorbestraft für den Rest ihres Lebens."

Dem schließt sich auch der Wiener Landesgerichtspräsident Friedrich Forsthuber an: „Die Leute realisieren oft nicht, was der eingeschriebene Brief für sie bedeutet", sagt Forsthuber aus eigener Erfahrung vor Jahren als Bezirksrichter, bevor das Mandatsverfahren abgeschafft worden ist. Er sieht zudem keine großen Einsparungen durch die Reform.

Falsche Annahmen

Oliver Scheiber, Leiter des Bezirksgerichtes Meidling, ist ebenso kritisch: "Bezirksgerichte sind nicht überlastet, im Durchschnitt brauchen wir vier bis fünf Monate für einen Fall. Umso größer sind hingegen die Konsequenzen dieser Reform für die Betroffenen", sagt er. Das Problem sei, dass die Betroffenen ihre Briefe oft nicht abholen würden, nicht lesen oder nicht verstehen, sagt Scheiber.

Zudem zeige sich oft erst vor dem Richter, dass etwa eine Notwehrsituation vorgelegen sei - oder dass sich Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten bestünden, weil dieser psychisch krank sei. „Das könne man aber erst beurteilen, wenn man die Betroffen sieht und mit ihnen redet - also im Prozess“, sagt Scheiber.

Mit dem Reformpaket zur Strafprozessordnung macht Justizminister Wolfgang Brandstetter den Staatsanwälten Beine und bedient auch seine früheren Berufskollegen, die Strafverteidiger.

Zeitlimit im Ermittlungsverfahren

Nach drei Jahren muss der Staatsanwalt seine Ergebnisse dem Richter vorlegen, der kann die Ermittlungsdauer (mehrmals) um zwei Jahre verlängern oder das Verfahren einstellen lassen, wenn die Suppe zu dünn ist. „Ermittlungen von zehn Jahren sind nicht mehr akzeptabel“, sagt Brandstetter auch im Hinblick auf die Menschenrechtskonvention.

Zweiter Berufsrichter bei großen Schöffenverfahren

Als „Korrektiv“ und zur Unterstützung für den Vorsitzenden, zur Vermeidung von Betriebsblindheit und zur Verfahrensbeschleunigung bei komplizierter Materie: Die Justiz bekommt – unter anderem dafür – elf Planstellen dazu. Schwerwiegende Verfahren um Fahrlässigkeit wie beim Kaprun-Prozess um 155 Tote bleiben weiterhin einem Einzelrichter überlassen.

Privatgutachten

Verteidiger können einen Sachverständigen im Prozess ablehnen, wenn dieser schon für den Staatsanwalt bei den Ermittlungen tätig war. Privatgutachter dürfen Fragen stellen, ihre Expertise muss als Beweisergebnis zum Akt genommen werden.

Verdoppelung des Ersatzes für Verteidigungskosten

Freigesprochene Angeklagte bekommen im Geschworenenverfahren 10.000 statt 5000 Euro Ersatz, im Schöffenverfahren 5000, im Einzelrichterprozess 3000 Euro.

20.000 Verfahren werden jährlich von Einzelrichtern (mit Strafdrohung bis ein Jahr Haft) abgehandelt.

31.300 Strafverfahren finden in Bezirksgerichten statt.

Häufigste Delikte Körperverletzung, Diebstahl, Betrug

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