"Haben enge Grenzen gesetzt"

Ermöglicht er das Designer-Baby? Nein, antwortet Justiz-Minister Wolfgang Brandstetter. Man habe lediglich die höchstgerichtliche Judikatur berücksichtigt und antizipiert.
Brandstetter wehrt sich gegen Vorwurf, er sei bei der Präimplantationsdiagnostik zu liberal.

Der Widerstand hielt an, auch am Freitag. Nachdem Justizminister (ÖVP) Wolfgang Brandstetter mit Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) ein Gesetz in Begutachtung geschickt hat, das unter anderem die Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, legalisieren soll, verstärkten insbesondere kirchliche und Kirchen-nahe Institutionen ihrer Kritik.

Die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes führe letztlich dazu, dass der verständliche Kinderwunsch "Schritt für Schritt zu einem Recht auf ein Kind für jeden" werde, moniert Kardinal Christoph Schönborn.

Und Helmut Kukacka von der Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Verbände stößt sich nicht nur an den künftig möglichen "Selektionsmechanismen" vor der Einpflanzung eines Embryos. Ihm missfällt weiters, dass das Gesetz nur zwei, statt der üblichen sechs bis acht Wochen begutachtet wird – ein derart heikles Gesetz dulde keine Eile.

Aber ist die Novelle nun ein Dammbruch? Ermöglicht sie das "Designer-Baby"?

Justizminister Brandstetter versucht zu kalmieren. "Ich verstehe die Vorbehalte, es geht um ein ethisch gewichtiges Thema, und auch als Katholik verstehe ich die geäußerten Sorgen."

Gerichtsurteile

Dessen ungeachtet müsse die Politik auf gesellschaftliche Notwendigkeiten reagieren. Und das bedeute, dass man Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wie des Europäischen Gerichtshofes (EGMR) für Menschenrechte umsetze. Tatsächlich hat der VfGH entschieden, dass lesbischen Paaren das Recht auf eine Samenspende nicht verwehrt werden darf – unter anderem das behebt das neue Gesetz. Und auch was die umstrittene Untersuchung befruchteter Eizellen bzw. die Spende von Eizellen angeht, gibt es einschlägige Entscheidungen des EGMR.

"Wir haben die höchstgerichtliche Judikatur berücksichtigt und antizipiert", sagt Brandstetter. Den Vorhalt, allzu liberal zu agieren, lässt er nicht gelten. "Wir haben uns sehr enge Grenzen gesetzt, und sind zum Teil klar hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben, die etwa Deutschland erlaubt."

Als Beispiel nennt Brandstetter die Voraussetzungen für die Präimplantationsdiagnostik: "Diese ist laut Gesetzesentwurf nur in speziellen Ausnahmen zulässig, nämlich nach drei erlittenen Fehlgeburten oder bei einer konkreten Indikation für schwerste Erbkrankheiten."

Die auffallend kurze Begutachtungsfrist erklärt der Ressortchef damit, dass man "möglichst schnell zu einem neuen Gesetz kommen wollte". Die vom VfGH aufgehobenen Gesetzesteile laufen per Jahresende aus, die neue Regelung könne aufgrund der Fristenläufe im Parlament vermutlich frühestens im April in Kraft treten. "Ein gesetzloser Zustand ist gerade bei derart sensiblen Themen nicht wünschenswert", sagt Brandstetter. Im Übrigen sei allen an der Diskussion Beteiligten seit Sommer klar, in welche Richtung die Novelle gehe. Nachsatz: "Aber wir werden im Einzelfall auch Stellungnahmen berücksichtigen, die nach der Begutachtungsfrist einlangen – uns geht es um die Diskussion."

Verhandlungsmasse

Regierungsinsider sehen wenig Spielraum, den Entwurf groß abzuändern – dafür sei der Kompromiss zu hart erkämpft. Bei der Zusammensetzung jenes Ausschusses, der künftig entscheidet, wann eine Vorab-Untersuchung eines Embryos in Ordnung ist, gibt sich Brandstetter aber offen. Kritiker hatten moniert, im Ausschuss säßen zu viele Genetiker und zu wenige Ethiker, Theologen, etc. "Ich höre diese Kritik zum ersten Mal. Aber diesbezüglich ist das letzte Wort sicher nicht gesprochen."

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