Aufstand gegen das Islamgesetz

Moschee in Wien
IGGiÖ-Präsident Fuat Sanaç findet Novelle inakzeptabel. Regierung hält an Zielen fest.

Hinter einer schweren Eisentüre versteckt sich die private Islamische Fachschule für Soziale Bildung. Die Einrichtung mit Öffentlichkeitsrecht ist von außen nicht erkennbar. Hier, mitten im 7. Wiener Gemeindebezirk, findet die Pressekonferenz von Fuat Sanaç, dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ), statt.

Sanaç präsentiert die Stellungnahme der IGGiÖ zum neuen Islamgesetz und hält sich mit seiner Ablehnung nicht zurück. Die Stimmung im Raum ist düster: „Heute ist für mich ein schwarzer Tag“, sagt er umringt von mehr als einem Dutzend Vertretern der Glaubensgemeinschaft. „Ich war noch nie in den vergangenen 30 Jahren (seines Engagements in der IGGiÖ) so traurig.“ Mit dem neuen Islamgesetz ist er absolut „nicht einverstanden“. Er bemängelt die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Teile des Entwurfes seien verfassungswidrig. Jurist Ümit Vural kritisiert, das Gesetz zwinge die IGGiÖ in ein neues Anerkennungsregime. Außerdem, ergänzte Sanaç, würden mehrere Religionsgesellschaften (Aleviten und Schiiten) unter ein gesetzliches Dach gestellt. Die IGGiÖ verlangt jedoch ein eigenes Gesetz.

Inakzeptabel sei auch die weitgehende Einschränkung der Auslandsfinanzierung sowie die Kontrolle der Ausbildung der Imame. „Die Finanzierung soll so bleiben.“ Und „Imame sowie Experten aus dem Ausland sind ein Reichtum“, sagt Sanaç.

Der Präsident gibt zu, in die Debatte über das Gesetz involviert gewesen zu sein. „Aber wissen heißt nicht, etwas zuzustimmen oder zu genehmigen.“ Sein Widerstand habe auch nichts mit den Wahlen in der IGGiÖ 2015 zu tun. „Ich pfeife auf die Präsidentschaft.“ An Rücktritt denkt er aber nicht.

Auch plane er noch keine Proteste gegen das Gesetz. Er will weiter reden, „es ist ja nur ein Entwurf“, betont er.

Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) und der für Kultusangelegenheiten zuständige SPÖ-Minister Josef Ostermayer wollen nächste Woche mit dem Obersten Rat der Glaubensgemeinschaft zusammentreffen. Sie betonen, dass „die Kritik, die jetzt von der IGGiÖ geäußert wird, nicht nachvollziehbar ist“. Beide Religionsgemeinschaften (IGGiÖ, Aleviten) waren über den Entwurf informiert. Kurz und Ostermayer sagen auch, dass sie an der Grundausrichtung und an den Zielen des Islamgesetzes nicht rütteln wollen.

Warum ist eine Gesetzesnovelle nötig?

Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1912 und muss angepasst werden. Die Begutachtungsfrist für den neuen Gesetzesentwurf endet am 7. November. Bisherige Stellungnahmen sind generell positiv. Ablehnend ist die Position der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), die am Mittwoch von ihrem Präsidenten Fuat Sanaç vorgestellt wurde.

Welche islamischen Religionsgemeinschaften sind in Österreich anerkannt?

Die IGGiÖ und die Islamisch-Alevitische Glaubensgemeinschaft. Beide waren in die Debatte zum Islamgesetz eingebunden. Die Aleviten sind für das Gesetz.

Warum wird der Auslandsfinanzierung ein Riegel vorgeschoben?

Der Entwurf sieht kein totales Verbot, aber eine Einschränkung vor. Erbschaften aus dem Ausland sind erlaubt. Die Überlegung ist, den laufenden Betrieb der islamischen Religionsgemeinschaften aus eigenen Mitteln im Inland aufzubringen. Das Gesetz soll hinsichtlich der selbstständigen Finanzierung islamischer Einrichtungen von Abhängigkeiten und Einflussnahmen schützen. Dass der laufende Betrieb aus dem Inland zu finanzieren ist, gilt für alle Religionsgesellschaften in Österreich und ist Teil der Rechtsordnung. Eine Ungleichbehandlung zu anderen Religionsgesellschaften liegt nicht vor. Der Gesetzgeber strebt einen Islam österreichischer Prägung ohne Kontrolle aus dem Ausland an.

Warum wird der Vorrang des staatlichen Rechts hervorgehoben?

Die positive Grundeinstellung zu Gesellschaft und Staat ist nach geltender Rechtslage Voraussetzung für die Zulassung neuer Religionsgemeinschaften. Die Trennung von Religion und Staat ist bereits im Gesetz von 1912 verankert. Die beiden islamischen Religionsgemeinschaften können sich bei der Pflicht zur Einhaltung staatlicher Normen nicht auf eigene Regelungen oder die Lehre berufen.

Warum ist eine Darstellung der Lehre und der Glaubensgrundsätze nötig?

Das sogenannte Bekenntnisgemeinschaftsgesetz verlangt das. Die IGGiÖ hat Handlungsbedarf, weil von ihr bisher keine „Darstellung der Lehre“ vorliegt, da sie bereits vor 1979, also vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, anerkannt wurde. Die IGGiÖ muss ihre Glaubensgrundlagen verbindlich offenlegen und ihre Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran) in deutscher Sprache darstellen. Die Verbreitung der Lehre soll künftig den beiden gesetzlich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften vorbehalten sein. Islamische Vereine sind nicht befugt, religiöse Inhalte zu vermitteln.

Was haben Muslime von dem neuen Gesetz?

Der Entwurf enthält zahlreiche Regelungen, die die Rechte der Islamischen Religionsgesellschaften sichern. Dazu gehören: Das Namensrecht, Seelsorge in staatlichen Einrichtungen, Speisevorschriften, Schutz der religiösen Feiertage, islamische Friedhöfe und das Recht auf Beschneidung. Das Studium der islamischen Theologie wird eingeführt.

Angesichts der Kritik der IGGiÖ treffen Kanzleramtsminister Josef Ostermayer und Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz kommende Woche mit dem Obersten Rat der Glaubensgemeinschaft zusammen. An Grundausrichtung und Zielen der Gesetzesnovelle nach mehr Rechtssicherheit und Transparenz will man festhalten.

Man bleibe im Dialog, wie das auch bei der Erarbeitung des Entwurfs der Fall gewesen sei und es der österreichischen Tradition entspreche, hieß es in einer Stellungnahme der beiden für das Gesetz zuständigen Ministerbüros gegenüber der APA. Doch auch Irritation wurde dabei bemerkbar.

"Die Vorgangsweise, dass die Kritik jetzt geäußert wird und nicht im Zuge der monatelangen intensiven Gespräche, die es mit den beiden Islamischen Religionsgesellschaften, also auch mit der IGGiÖ, im Zuge der Erarbeitung des Entwurfs gegeben hat, ist nicht nachvollziehbar", hieß es in der Stellungnahme. "Beide Religionsgesellschaften waren immer über den aktuellen Stand des Entwurfs informiert, auch inhaltlich wurde dieser mit beiden Religionsgesellschaften besprochen. Die Begutachtungsfrist läuft bis Freitag, die Stellungnahmen werden dann gesichtet und sortiert."Dem Vernehmen nach findet das Treffen am Freitagabend kommender Woche (14. November) statt.

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