Immunität als Schutz für Fehlverhalten

Wechsel im Bauernbund: Auer statt Grillitsch
Abgeordnete des Nationalrates fordern Grundsatzdebatte.

Die Vorwürfe der illegalen Parteienfinanzierung gegen FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl und die Prüfung der Justiz, ob Kickls Immunität als Abgeordneter aufgehoben werden solle, heizt die Diskussion an, ob generell die Immunität von Parlamentariern noch zeitgemäß und ein Freifahrtschein für Fehlverhalten sei.

FPÖ-Abgeordneter Bernhard Themessl ist "persönlich dafür", dass das Privileg der Immunität generell aufgehoben werde. "Ich finde die Immunität nicht notwendig, weil ich so lebe und handle, dass ich mit dem Gesetz nicht in Konflikt gerate", sagt der Freiheitliche zum KURIER.

"Im Prinzip für eine Aufhebung" ist auch Grün-Abgeordneter Matthias Köchl. "Man sollte das offen diskutieren." Die freie Rede sei allerdings "ein Vorteil, den die Immunität bietet", fügt er hinzu.

Skeptisch sind Köchls Parteikolleginnen Alev Korun und Berivan Aslan. "Wenn die Immunität nicht gewährleistet ist, bin ich in meinem parlamentarischen Spielraum beschränkt. Protestaktionen, etwa vor Botschaften, seien dann nicht möglich", sagt Menschenrechtssprecherin Korun.

Fritz Grillitsch von der ÖVP ist für die Beibehaltung der politischen Immunität, ist aber gegenüber einer prinzipiellen Debatte über das Ende der Immunität aufgeschlossen. "Wir sollten das grundsätzlich diskutieren", betont der steirische Parlamentarier.

SPÖ gegen Aufhebung

SPÖ-Klubchef Andreas Schieder sieht derzeit "keinen Anlass" an den Immunitätsbestimmungen zu rütteln. "Die jetzigen Regelungen sind sehr praktikabel. Die Immunität ist nur mehr auf einen Kern geschrumpft."

Gegen die prinzipielle Aufhebung ist auch SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer.

Wie in den meisten Demokratien ist die Immunität zu einem Rechtsgut geworden. Auch Österreichs Abgeordnete verfügen über die Politische Immunität. Diese teilt sich in eine "berufliche Immunität" (die Abgeordneten können für ihre Äußerungen im Plenum nur vom Nationalrat selbst verantwortlich gemacht werden) und eine "außerberufliche Immunität" (ein Abgeordneter darf nur mit Zustimmung des Immunitätsausschusses für sein außerparlamentarisches strafbares Verhalten behördlich verfolgt werden, außer er wird bei einem Verbrechen auf frischer Tat ertappt).

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