Hypo-Debakel: Vorwürfe gegen Ex-Finanzminister Pröll entkräftet

Pilgermair verfasste Abschlussbericht, Bures gab Sanktus dazu.
Im Abschlussbericht sieht Verfahrensrichter Versagen bei Beratern des damaligen Ministers und fordert verbesserte Bankenaufsicht und Länder-Insolvenzrecht.

Formal endet der Hypo-Untersuchungsausschuss im Parlament erst in sieben Wochen, exakt am 12. Oktober. Dennoch liegt parlamentsintern (und dem KURIER) bereits ein knapp 500 Seiten umfassender Abschlussbericht vor. Verfasst hat ihn U-Ausschuss-Verfahrensanwalt Walter Pilgermair. Nationalratspräsidentin Doris Bures hat auch ihren Sanktus dazu gegeben. Sie trägt damit Pilgermairs Empfehlungen an die Politik mit.

Der damalige ÖVP-Finanzminister Josef Pröll steigt in dem Bericht gut aus; anders seine Berater: Finanzprokuratur, Finanzmarktaufsicht und Notenbank hätten „ihre Aufgabe zu spät wahrgenommen und den Minister nicht rechtzeitig informiert“.

"Verstaatlichung nicht abzuwenden"

Durch das Treffen im August 2009 zwischen Pröll und seinem bayrischen Amtskollegen Georg Fahrenschon sei klar gewesen, dass der Worst Case eingetreten war, schreibt Pilgermair. Die BayernLB als Mehrheitsaktionär der Kärntner Hypo, war damals ja selbst in finanzieller Bedrängnis.

Österreich habe sich in eine „Schlussposition manövrieren lassen, in der die Verstaatlichung nicht abzuwenden war.“ Pröll, der dann die Verstaatlichung der Hypo eingeleitet hatte, müsse für das Versagen „nicht einstehen“.

Wer für das Milliarden-Debakel verantwortlich ist, lässt Pilgermair offen. Er schreibt im Bericht: "Die Ergebnisse der Beweisaufnahme lassen gemäß dem erkenntnisleitenden Interesse durchaus eine gewisse Bandbreite vertretbarer Interpretationen zu." Er meint damit, dass die einzelnen Fraktionen divergierende Schlüsse aus dem U-Ausschuss ziehen dürften. Die Parteien haben nun die Möglichkeit, Stellungnahmen abzuliefern, diese werden erst in den Bericht eingearbeitet.

Empfehlungen an Politik

Pilgermairs Ratschläge lauten u.a. so:

Haftungen:
Es sollten "Haftungsobergrenzen eingeführt werden, die in vertretbarer Relation zur Wirtschaftsleistung der jeweiligen haftenden Gebietskörperschaft stehen". Die Forderung ist nicht neu. Das Hypo-Desaster konnte ja nur entstehen, weil das Land Kärnten exorbitant hohe Haftungen übernommen hat. Das sollte in Hinkunft also untersagt werden.

Insolvenzrecht:
Damit Gebietskörperschaften nicht nochmals so sorglos vorgehen, sollte ein Insolvenzrecht für Länder und Gemeinden geschaffen werden, befindet Pilgermair. Länder können derzeit formal ja nicht in Konkurs gehen. Gläubiger stehen auf dem Standpunkt, der Bund müsse für ein zahlungsunfähiges Land einspringen.

Aufsicht:
"Koordinierung, Aufgabenteilung, Informationsfluss unter den Aufsichtsorganen" müssten "verbessert und institutionalisiert werden", fordert Pilgermair. In der Causa Hypo sind ja vielfach Fehlentwicklungen von verschiedensten Stellen aufgezeigt worden. Wirtschaftsprüfer, Finanzmarktaufsicht, Nationalbank & Co haben aber nicht genug miteinander kooperiert – ein Mitgrund dafür, dass die Hypo in den Abgrund schlitterte.

Hätte es dem Steuerzahler Geld erspart, wenn früher eine Bad Bank eingerichtet worden wäre? Finanzministerin Maria Fekter hatte das verhindert, erst unter Nachfolger Michael Spindelegger wurde eine Abbaueinheit installiert. Eine eindeutige Antwort konnte auch Pilgermair auf diese Frage nicht geben.

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