Hofrats-Titel jetzt auch für Vertragsbedienstete

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Nicht nur Beamte dürfen laut einer Dienstrechtsnovelle Amtstitel führen.

Künftig können nicht nur Beamte "Hofrat" werden. Die jüngste Dienstrechtsnovelle, deren Begutachtung soeben zu Ende gegangen ist, sieht vor, dass auch Vertragsbedienstete entsprechende Amtstitel führen können. Außerdem können behinderte Personen künftig einfacher im öffentlichen Dienst beschäftigt werden.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, Verwendungsbezeichnungen für Vertragsbedienstete zu schaffen, die den Amtstiteln der Beamten in gleicher Verwendung entsprechen. Derzeit ist die Führung von Verwendungsbezeichnungen für Vertragsbedienstete nur vereinzelt möglich. So gibt es etwa für Lehrer den "Professor" oder an den Universitäten den "Universitätsprofessor". Um die Gleichstellung mit den Beamten weiter voranzutreiben, sollen nun künftig auch deren Amtstitel von den Vertragsbediensteten im Allgemeinen Verwaltungsdienst und im Krankenpflegedienst sowie weitere Amtstitel für Lehrpersonen übernommen werden.

Die Verwendungsbezeichnung kann auch mit einem Kurzhinweis auf die Art der Aufgabenstellung geführt werden. So tritt etwa an die Stelle der Verwendungsbezeichnung "Hofrat" in der Parlamentsdirektion die Bezeichnung "Parlamentsrat" sowie an den übrigen Zentralstellen "Ministerialrat". Finanzielle Auswirkungen hat die Änderung nicht.

Erleichterungen für behinderte Personen

Behinderten Personen wird die Aufnahme in den öffentlichen Dienst erleichtert. Das bisher normierte Erfordernis der "vollen Handlungsfähigkeit" wird auf eine "die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit" konkretisiert. Es wird daher nun im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Handlungsfähigkeit im dafür erforderlichen Ausmaß für den geplanten Einsatz besteht.

Eine "akute psychische Belastungsreaktion" als Folge dienstlicher Ereignisse wird künftig einem Dienstunfall gleichgestellt, so dass es bei längerer eingeschränkter Dienstfähigkeit zu keinem Entfall der pauschalierten Nebengebühren und Vergütungen (z.B. der Gefahrenzulage) kommt. Als Beispiele für mögliche Auslöser einer akuten Belastungsreaktion werden in den Gesetzeserläuterungen etwa die 70 Flüchtlingsleichen in einem Kühlwagen auf der A4 oder das Seilbahnunglück in Kaprun genannt.

Die derzeit schon für andere öffentlich Bedienstete bestehende Möglichkeit einer Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit wird nun auch Richtern nach längerem Krankenstand (mehr als 91 Tage) eröffnet. Die Herabsetzung der Dienstzeit bis auf die Hälfte ist mögliche, wenn keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Eine solche Herabsetzung ist auch dann möglich, wenn der Richter aufgrund einer nicht heilbaren Erkrankung nicht mehr voll dienstfähig ist.

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