Hofer und Van der Bellen haben nicht korrekt gewählt

So geht's nicht: Norbert Hofer am 22. Mai in Pinkafeld
Gesetzesverstoß? Den Wahlzettel selber in die Urne werfen ist laut Wahlordnung untersagt.

Norbert Hofer hat es getan. Alexander Van der Bellen hat es getan. Dutzende Präsidentschaftsbewerber vor ihnen haben es - für die Fotografen posierend - ebenfalls getan. So wie wohl auch Millionen Österreicherinnen und Österreicher: Sie sind am 22. Mai in die Wahlzelle getreten, haben ihr Kreuz gemacht, den Zettel ins Kuvert gesteckt und in die Wahlurne geworfen. War das so korrekt? Diese Frage stellte sich unter anderem die Wiener Stadtzeitung Falter.

Die Antwort: Sie haben damit genau genommen gegen das Wahlgesetz verstoßen. Im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 steht unter §10a (4) ausdrücklich, wie der Wahlvorgang korrekt zu geschehen hat:

"Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Wahlzelle zu begeben. Dort hat der Wähler den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und ihn in das Wahlkuvert zu legen. Anschließend hat er aus der Wahlzelle zu treten und das Wahlkuvert dem Wahlleiter zu übergeben. Dieser hat das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne zu legen."

So ist es also nicht korrekt:

Hofer und Van der Bellen haben nicht korrekt gewählt
So geht's nicht: Norbert Hofer am 22. Mai in Pinkafeld

Und so auch nicht:

Hofer und Van der Bellen haben nicht korrekt gewählt
Austrian presidential candidate Alexander Van der Bellen (C-R) is accompanied by his wife Doris Schmidauer (C-L) as he casts his ballot during the Austrian presidential elections in Vienna, Austria on May 22, 2016. Austrians began voting in a key presidential runoff which could usher in the European Union's first extreme right-wing leader amid the continent's worst migrant crisis since World War II. The vote pits 45-year-old Norbert Hofer of the anti-immigration Freedom Party (FPOe) against the Green-backed economics professor Alexander van der Bellen, 72. / AFP PHOTO / JOE KLAMAR

Es sollte nicht allzu schwer sein, hunderte oder tausende Verstöße zu dokumentieren. Ist das ein möglicher nächster Anfechtungsgrund nach der Wiederholung der Stichwahl?

Immerhin hat FPÖ-Vizechef Harald Stefan im KURIER angekündigt, es sei "denkbar, dass wir die Stichwahl wieder anfechten, wenn wieder solche Unregelmäßigkeiten passieren - und diese relevant für das Wahlergebnis sind."

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