Hofburgwahl: Kommen jetzt Wahlbeobachter?

Wahlbeobachterinnen in der Ukraine (Archivfoto).
Zwei Mitarbeiter des OSZE-Büros erkundeten am Donnerstag und Freitab ob Beobachtung notwendig ist.

Spätestens in der zweiten Septemberwoche wird entschieden sein, ob die OSZE die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 2. Oktober beobachtet. Donnerstag und Freitag erkundeten zwei Mitarbeiter des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), ob es nötig ist. Im Blick hatten sie vor allem die vom Verfassungsgerichtshof genannten Gründe für die Wahlaufhebung.

Kurzer Disput in Regierung

Nach dem VfGH-Erkenntnis hatte es einen kurzen Disput in der Regierung über das Ansuchen um Wahlbeobachter gegeben - Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) war dafür, Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) skeptisch. Im Juli stellte das Außenministerium den Antrag. Jetzt erkundeten zwei ODIHR-Mitarbeiter - in Gesprächen mit Innenministerium, Wahlbehörden, VfGH und auch Medien -, ob eine Beobachtung geboten ist.

Eine solche gab es bisher zweimal, bei der Bundespräsidentenwahl 2010 und bei der Nationalratswahl 2013 - wobei Österreich internationale Wahlbeobachter erst seit 2007 zulässt. 2010 stellte das Expertenteam dem Wahlsystem zwar einen positiven Befund aus, kritisierte aber die damals noch extrem intransparente Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Diese wurde in der Folge geändert - was bei der "Nachschau" im Zuge der NR-Wahl 2013 auch positiv vermerkt wurde. Einige kleinere Verbesserungen regten das kleine ODIHR-Expertenteam aber an, die Einführung der Briefwahl lobte es ausdrücklich.

Im ersten Wahlgang verzichteten Wahlbeobachter

Schon im Vorfeld des ersten Wahlganges der heurigen Bundespräsidentenwahl erkundeten ODIHR-Mitarbeiter, ob dieser beobachtet wird, verzichteten aber darauf. Nach dem VfGH-Erkenntnis, in dem einige Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahlauszählung und die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Wahlschluss beanstandet wurden, überlegt die OSZE nun neuerlich, die Wiederholungswahl zu beobachten.

Entschließt sich die OSZE dazu, sind die Rechte der Beobachter gesetzlich detailliert geregelt: Ihnen ist der Zutritt zu allen Wahllokalen erlaubt, sie dürfen - mit Begleitpersonen wie z.B. einem Dolmetscher - an allen Sitzungen der Wahlbehörden sowie der Stimmenauszählung teilnehmen, auch am Montag bei der Briefwahl-Auswertung.

Robert Stein, der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, ist zuversichtlich, dass es - wenn es denn zur Beobachtung kommt - "nicht mehr oder weniger Kritik" gibt als sonst. Denn das Innenministerium bemühe sich intensiv darum, dass die vom VfGH beanstandeten Fehler bei der Wahlwiederholung vermieden werden. Dass auch in Österreich Wahlen beobachtet werden, hält er nicht für "peinlich", denn die OSZE observiere nicht nur Wahlen in demokratisch nicht gefestigten Ländern. Österreich habe immer den Befund erhalten, dass das Wahlrecht ein sehr hohes Niveau hat und wenig zu beanstanden ist. Aber aus dem Vergleich mit anderen Staaten kämen von den Experten immer wieder Anregungen für Verbesserungen im Detail.

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