Wie wird man einen Präsidenten wieder los?

Die Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer.
Es ist nicht ganz einfach und politisch riskant, einen Bundespräsidenten wieder abzusetzen.

Zwei Fragen bestimmen diesen Wahlkampf: "Was darf der Bundespräsident eigentlich alles?" und "Wie viel seiner Macht wird er wirklich einsetzen?" Das schlägt sich auch in den Plakaten nieder: "Ein neues Amtsverständnis" steht auf jenen des FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer, der auch regelmäßig ankündigt, die Regierung entlassen zu wollen, während der unabhängige Grüne Alexander Van der Bellen eine FPÖ-geführte Regierung nicht angeloben will. Als "Allmachtsfantasien" verurteilt das der noch amtierende Präsident, Heinz Fischer.

Eine Volksabstimmung muss her

Was also, wenn den Österreichern - oder der Regierung - dieses neue Amtsverständnis nicht gefällt? Wenn sie ihren Präsidenten mit seinen Allmachtsfantasien wieder loswerden wollen, weil der ständig nur Regierungen entlässt oder gar nicht erst angelobt? Dafür müssten die Österreicher wieder zur Urne schreiten, denn abgesetzt werden kann der Präsident nur durch eine Volksabstimmung. Das Schwierige dabei ist der Weg dorthin: Zunächst muss der Nationalrat die Einberufung der Bundesversammlung – also eine gemeinsame Sitzung von Bundesrat und Nationalrat – beschliessen, die dann über den Antrag auf Volksabstimmung entscheidet.

Sobald der Nationalrat über die Einberufung der Bundesversammlung entschieden hat, gilt der Präsident als von der Ausübung seines Amtes verhindert, und wird – wie es die Verfassung vorsieht – zunächst für 20 Tage vom Bundeskanzler und danach von den Nationalratspräsidenten vertreten. Allerdings: Für den Beschluss im Nationalrat braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit, SPÖ und ÖVP alleine könnten diese Volksabstimmung nicht beschließen; aber SPÖ, ÖVP und Grüne könnten – nach aktueller Mandatsverteilung - eine Volksabstimmung über Norbert Hofer genauso wie SPÖ, ÖVP und FPÖ eine solche über Van der Bellen einberufen.

Neuwahlen gibt es auf jeden Fall

Es ist ein heikles Spiel, auf das sich die Parteien da einlassen würden: Geht die Wahl für den Präsidenten aus, gilt sie als neuerliche Wahl; er ist also auf weitere sechs Jahre gewählt. Das allerdings gilt nur für die erste Amtszeit, länger als zwölf Jahre darf ein Präsident nie im Amt bleiben. Die zweite Konsequenz einer gewonnenen Volksabstimmung des Präsidenten: Sie hat die Auflösung des Nationalrates zur Folge – und damit wiederum Neuwahlen, diesmal allerdings des Nationalrates.

Strittig ist übrigens die Frage, ob es einem Bundespräsident auch selbst reichen darf. Ein Rücktritt des Präsidenten ist jedenfalls in der Verfassung nicht vorgesehen, er scheidet durch Tod, Amtsende oder eben Absetzung durch das Volk aus dem Amt aus.

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