Heta: FMA will nicht mit Gläubigern verhandeln

Heta: FMA will nicht mit Gläubigern verhandeln
Gläubigerbeteiligung wird per Bescheid verfügt. FMA geht nicht von "Systemgefährdung" aus, Insolvenz ist möglich.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird nach neuen unabhängigen Wirtschaftsprüferbewertungen der Heta, die schon in Auftrag gegeben wurden, errechnen, wie hoch der Haircut für die Verbindlichkeiten der Hypo-Alpe-Adria-Bad-Bank ausfallen muss. Der Schnitt wird je nach Schuldinstrument unterschiedlich ausfallen. Fix ist jedoch eines: Die FMA will nicht mit Gläubigern wegen des Haircut verhandeln, sagten die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Mittwoch. Die FMA als Abwicklungsbehörde werde auf Basis der Daten der neuen Überprüfung die Lücke feststellen und beziffern. Daran werde die Gläubigerbeteiligung errechnet und mit Bescheid verfügt. "Wir verhandeln nicht mit Gläubigern", betonte Kumpfmüller.

Gläubiger-Gleichbehandlung

Auch die staatliche Bad Bank Heta selber darf nicht in Verhandlungen mit Gläubigern eintreten und auch keine Anleihen zurückkaufen. Die FMA begründet das mit dem Gebot der Gläubigergleichbehandlung. In der Sphäre außerhalb der FMA und der Heta dürfen solche Verhandlungen freilich geführt werden. Dazu wird auch auf die Gesetze des Marktes verwiesen, die Titel würden ja gehandelt. Kumpfmüller geht davon aus, dass die Finanzlücke unterhalb der im Heta-Asset-Screening errechneten Worst-Case-Summe von 7,6 Mrd. Euro liegen wird.

Von der beschleunigten Abwicklung geht aus Sicht der FMA jedoch keine Gefahr für die anderen Banken aus - auch nicht für die anderen Landeshypothekenbanken. Länder, Investoren und Banker fürchten hingegen wegen Nachschusspflichten der Hypos bzw. der Länder für Heta-Schulden sowie direkter Abschreibungen auf Heta-Bonds eine "Ansteckung" (mehr dazu hier).

"Wir gehen von keiner Systemgefährdung aus", sagten die FMA-Chefs Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Mittwoch vor Journalisten. Was Folgekosten vorerst des Heta-Zahlungsstopps und in der Folge des Schuldenschnitts auf die anderen Hypos anlangt, so "haben wir uns schon ganz genau angeschaut, was heißt unsere Entscheidung für den Hypo-Sektor." Die FMA habe natürlich die Verbindungen mit dem Hyposektor berücksichtigt. "Das war Teil unserer Entscheidungsgrundlage." Nachsatz: Die FMA gehe davon aus, dass die Garantiegeber zu ihren Haftungen aufgrund des Pfandbriefgesetzes stehen.

Wegen ihrer Hypo-Haftungen fürchten die anderen Bundesländer, von den Ratingagenturen abgestraft zu werden. Sie wollen sich dafür beim Bund schadlos halten. Für morgen, Donnerstagabend, steht wieder eine Krisenrunde der Landesfinanzreferenten im Raum. Die könnte in Wien oder in der Umgebung Wiens stattfinden.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Dem Aufschrei der Bundesländer bzw. der anderen Landeshypothekenbanken, die wegen der 1,2 Mrd. Euro Schulden der Hypo-Alpe-Adria-Bad Bank bei der Pfandbriefstelle in die Haftpflicht genommen werden, hielt die Abwicklungsbehörde FMA entgegen, wie dramatisch es am Sonntag, dem 1. März, um die staatlichen Heta stand. Und warum die FMA gerade einmal zwei Monate nach dem Erlass des neuen Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) bei der Heta das Ruder übernehmen musste.

"Die Bank war zu diesem Zeitpunkt vor zwei Wochen 'fail oder likely to fail', so Kumpfmüller heute. Als es der Bund am Nachmitag des 1. März amtlich machte, dass eine davor festgestellte Finanzlücke von 4 bis 7,6 Mrd. Euro nicht mehr aus Bundesmitteln gestopft würde, wurde zunächst ein Zahlungsstopp für die Heta-Verbindlichkeiten bis Ende Mai 2016 verhängt. Vorher wurden Gutachten eingeholt, auch die Notenbankbank prüfte die Ergebnisse des Asset-Screenings auf ihre Plausibilität. Es war drohende Zahlungsunfähigkeit gegeben und "im öffentlichen Interesse", der Abwicklung den Vorzug vor einem Konkurs zu geben, so die FMA.

Jetzt lässt die FMA die Heta-Assets nocheinmal bewerten, um in dem Jahr des Schuldenmoratoriums einen Abwicklungsplan zu erstellen und die Gläubigerbeteiligung - also das Ausmaß des Schuldenschnitts - zu beziffern. Das wird erst in einem Jahr feststehen.

Insolvenz möglich

Ist einmal das öffentliche Interesse nicht mehr gegeben und besteht auch keine Gefahr mehr für die Finanzmarktstabilität, kann am Schluss auch eine Insolvenz stehen. Bis zum "Closing" des bereits unterschriebenen Verkaufs der Südosteuropabanken an den US-Fonds Advent - das im Juni oder Juli erwartet wird - durfte es schon einmal keinen Konkurs der Heta geben. Sonst wäre der Verkauf geplatzt.

Das war auch Thema in einem Gutachten, das die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) den Abwicklungsverantwortlichen in der FMA zur Entscheidungsfindung übermittelte. Da war von erheblichen Risiken für die Finanzmarktstabilität in Österreich und Südosteuropa die Rede. Auf dem Balkan haben die Hypo-Banken zum Teil hohe Marktanteile. Im Fall einer Heta-Insolvenz wäre der Balkan-Kaufvertrag nicht in Kraft getreten, und es wären auch dort Abwicklungen angestanden

Hypo NÖ veröffentlicht Heta-Zahlen

Die Hypo NÖ werde den Stand der Heta-Anleihen - laut Jahresabschluss 2013 in Höhe von 225 Mio. Euro - in der Bilanz 2014 veröffentlichen, hieß es am Mittwoch auf Anfrage der APA. Zum jetzigen Zeitpunkt werde kein Betrag veröffentlicht. Wertberichtigungen würden aber erwogen, teilte ein Sprecher der Bank mit. Die Kärntner Landeshaftung werde jedoch nicht infrage gestellt. Zur Haftung via Pfandbriefstelle hieß es aus St. Pölten, dass es noch um den Gesamtbetrag und um einen Aufteilungsschlüssel gehe.

Einmal mehr hat die Hypo NÖ am Mittwoch darauf hingewiesen, dass mögliche Auswirkungen des Schuldenmoratoriums über die Heta Asset Resolution AG "jedenfalls verkraftbar" wären. Man sei zum Zeitpunkt der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria wie auch heute "eine kerngesunde Bank", die "in keinster Weise" mit der Heta gesellschaftsrechtlich verbunden sei.

Nicht nur das Bundesland Bayern (siehe hier), sondern auch der deutsche Rückversicherungsriese Münchner Rück sieht den Umgang der österreichischen Finanzpolitik bei der Abwicklung der Hypo kritisch. Weil auch die Münchner Rück festverzinsliche Wertpapiere mit Kärntner Landeshaftung in dreistelliger Millionenhöhe gezeichnet habe, werde man im ersten Quartal 2015 Abschreibungen in zweistelliger Millionenhöhe vornehmen müssen "Wir würden es gut finden, wenn sich die österreichischen Gebietskörperschaften nicht ihrer Verantwortung entziehen würden", sagte Munich-Re-Finanzvorstand Jörg Schneider.

So wie es geplant sei, ziehe die Gewährträgerhaftung des Landes Kärnten für die ehemalige Hypo Alpe Adria und die Abbaueinheit Heta nicht, sagte Munich-Re-Vorstandsvorsitzender Nikolaus von Bomhard. "Da könnte man sagen, gut gemacht." Doch müsse man nach dem römischen Grundsatz "Respice finem" das Ende der Operation bedenken. "Nicht ganz zu Unrecht" befürchteten die anderen österreichischen Bundesländer Nachteile für ihre eigene Finanzierung.

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