Haiders Finanzer droht polizeiliche Vorführung

Harald Dobernig, ehemaliger Kärntner Finanzreferent und Vertrauter von LH Haider
Harald Dobernig erschien nicht als Zeuge. Neuerliche Ladung für 8. Oktober.

Das werden wir nicht kampflos hinnehmen. Wir werden mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen die unrechtmäßige Ladung vorgehen." So reagierte der Kärntner Rechtsanwalt Franz Großmann im KURIER-Gespräch auf die Entscheidung im gestrigen Hypo-Untersuchungsausschuss. Großmann vertritt Harald Dobernig. Der Kärntner Ex-Finanzlandesrat und einstige Büroleiter von Jörg Haider war als Zeuge geladen, ist aber nicht erschienen. Nun droht ihm eine Geldstrafe und die polizeiliche Vorführung.

Tatsächlich beantragten die Abgeordneten Mittwochabend (wie erwartet) eine Geldstrafe für Dobernig beim Bundesverwaltungsgericht. Außerdem beschlossen sie eine neuerliche Ladung ins Hohe Haus - unter Androhung einer polizeilichen Vorführung, falls Dobernig wieder nicht erscheint.

Dobernig wurde für 8. Oktober um 9.00 Uhr geladen, wie der Vorsitzende Karlheinz Kopf (ÖVP) den Journalisten mitteilte. Kommt er wieder nicht, droht ihm eine Zwangsvorführung durch die Polizei. Des weiteren beantragten die Abgeordneten eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht "in angemessener Höhe". In der Geschäftsordnung sind Strafen zwischen 500 und 5.000 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall sogar zwischen 2.000 bis 10.000 Euro.

Bereits Anfang Juli hätte der Ex-FPÖ- bzw. Ex-BZÖ-Politiker aussagen sollen. Dazu ist es nicht gekommen, weil der Ausschuss Großmann als Vertrauensperson nicht akzeptiert hatte. Dieser hatte bereits andere in der Hypo-Causa involvierte Personen vertreten. Großmann und Dobernig legten Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.

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"Es ist bezeichnend, dass sich der Freiheitliche nicht vor dem Ausschuss verantworten will", befand Kai Jan Krainer (SPÖ). "Ich bin persönlich maßlos enttäuscht", sagte Elmar Podgorschek (FPÖ). "Das ist inakzeptabel", urteilte Rainer Hable (Neos).

Zentrale Figur

Dobernig gilt als zentrale Figur. Er war Hypo-Aufsichtskommissär. Insider berichten, es gehe es ihm derzeit schlecht, er sei psychisch "angeschlagen". Es wird ja in mehreren Fällen gegen den 35-Jährigen ermittelt (es gilt die Unschuldsvermutung).

Der Ausschuss entschied nun "einhellig, einen Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht zu stellen", erklärte der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf, der gestern erstmals den Ausschuss leitete. Dobernig werde zudem "unter Androhung einer behördlichen Vorführung" neuerlich als Zeuge geladen. Die Höhe der Beugestrafe (bis zu 5000 Euro, im Wiederholungsfall maximal 10.000 Euro) legt das Gericht fest.

Großmann ärgert sich, dass das Parlament nicht die Entscheidung des VfGH abwartet. Kopf sagt, die Beschwerde habe "keine aufschiebende Wirkung". Und: "Herr Dobernig ist gut beraten, sich eine andere Vertrauensperson zu suchen."

Ohne Anwalt kam der zweite Zeuge. Ex-Hypo-Aufsichtsratschef Klaus Bussfeld schilderte, dass er von den enormen Swap-Verlusten im Jahr 2004 erst 2006 erfahren habe – "aus der Zeitung".

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