Haftstrafe für "Illegale" zu hart?

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Juristen halten strafrechtliche Verfolgung für unverhältnismäßig.

In den USA und in Ungarn werden Menschen, die sich illegal im Land befinden, bereits mit einer Haftstrafe bedroht. In Österreich scheiden sich bei den Juristen noch die Geister, ob das Begehren von Innenminister Sobotka im KURIER-Interview, "Illegale" vor den Kadi zu zerren ("Kadi" kommt übrigens aus dem Arabischen und bedeutet Richter bzw. Gericht), überhaupt möglich ist. Derzeit gibt es dafür "nur" eine Verwaltungsstrafe.

Europarechts-Experte Franz Leidenmühler von der Johannes-Kepler-Uni in Linz sagt, dass es einem Staat prinzipiell frei stehe, sich gegen Menschen zu wehren, die sich unrechtmäßig im Staatsgebiet befinden. Aber gleich einsperren? "Da gibt es eine menschenrechtliche Prüfschwelle. So einfach kann man das Recht auf persönliche Freiheit nicht einschränken", erklärt er auf KURIER-Anfrage. Grundsätzlich habe nach der Genfer Flüchtlingskonvention jeder das Recht, ein Land zu betreten, um Asyl zu beantragen.

Die Wiener Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf sagt, es müsse auch eine "kriminalpolitische Notwendigkeit" vorliegen: "Ist der rechtsstaatliche Druck so groß, dass so eine Maßnahme gerechtfertigt ist?"

Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt sich auch Fremdenrechtsexperte Gerhard Muzak von der Uni Wien: "Eine gerichtliche Strafe wird als schweres Übel gesehen. Ich bezweifle, dass ein bloßer illegaler Aufenthalt das rechtfertigt." Derlei könne er sich höchstens für "Härtefälle" vorstellen.

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