Grüne: Konto-Einschau nur bei Rechtsschutz

Eva Glawischnig
Finanzbeamte sollen bei Verdachtsfällen in Konten schauen dürfen - Grüne fordern Kontrolle.

Geht es nach Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), sollen Finanzbeamte künftig "bei begründetem Verdacht" auf Steuerhinterziehung in Konten schauen dürfen – ohne Richter-Sanktus. Ganz ohne Kontrolle wird es aber nicht gehen, das zeichnet sich ab.

Nicht nur die Neos wettern gegen das Vorhaben, auch die steirische ÖVP und Justizminister Wolfgang Brandstetter stoßen sich, wie berichtet, an den Plänen. Sie stellen die Relationen infrage: Bei mutmaßlichen Terroristen müsse etwa ein Richter die Erlaubnis erteilen, ehe Polizei und Justiz Konten überprüfen können.

Auch Grünen-Chefin Eva Glawischnig stellt klar, dass ihre Partei den Schelling-Plänen nur zustimmen wird, wenn bei Finanzstrafverfahren "ein Rechtsschutz eingeführt wird, der jenem im gerichtlichen Strafverfahren entspricht". Das könne etwa durch einen Senat oder einen Rechtsschutzbeauftragten gewährleistet werden, heißt es in der Öko-Partei. Schelling braucht deren Stimmen für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

Pröll warnt Schelling

Gegenwind kommt auch aus Niederösterreich. Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hat "massive Bedenken", weil mit dem geplanten Gesetz "alle Österreicher unter Generalverdacht gestellt" würden. Er rät dem Finanzminister "dringend, seine Vorgangsweise zu überdenken".

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