Grasser will Schüssel & Co. für seine Verteidigung

Karl-Heinz Grasser klagt über Einseitigkeit bei der Anklagebehörde.
Karl-Heinz Grasser beantragt Spitzen der einst schwarz-blauen Bundesregierung als Zeugen.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser will zur Unterstützung seiner Verteidigung in den Buwog-Ermittlungen Mitglieder der früheren schwarz-blauen Bundesregierung als Zeugen hören lassen. Dies berichtet Die Presse unter Berufung auf einen neuen Beweisantrag Grassers.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) solle frühere Spitzenpolitiker, darunter Wolfgang Schüssel, Susanne Riess-Passer, Hubert Gorbach, Monika Forstinger Andreas Khol und andere als Zeugen einvernehmen, fordert Grasser laut Zeitung. Diese sollen ihn vom Vorwurf eines "Tatplans", bei den Privatisierungen während der schwarz-blauen Regierungsperiode - darunter die Buwog - Schmiergeld zu kassieren, entlasten.

"Restriktive Beweisaufnahme"

Der WKStA wirft Grasser laut Bericht vor, sie habe die von ihm angeregten Beweisaufnahmen bisher "in äußerst restriktiver Weise abgelehnt". Hingegen würde die WKStA bei anderen ebenfalls ihn betreffenden Ermittlungen (Postprivatisierung oder Novomatic) Dutzend Zeugen befragen. "Man könnte auch sagen, dass die WKStA keinen noch so großen Aufwand scheut, wenn sie sich auch nur irgendein, die Verdachtsmomente bekräftigendes Ergebnis der Beweisaufnahme (vage) erhofft, während mir als Beschuldigtem eine Mitwirkung am Ermittlungsverfahren weitestgehend verunmöglicht wird", sieht der Beschuldigte Einseitigkeit bei der Anklagebehörde.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat 2014 einen Anklage-Entwurf vorgelegt. Die Causa liegt seit rund einem Jahr wegen einer Justizpanne auf Eis. Einer der Beschuldigten, Walter Meischbergers Ex-Anwalt Gerald Toifl, kämpft juristisch um beschlagnahmte Unterlagen. Es geht um das Anwaltsgeheimnis und ob die Unterlagen von der Justiz verwertet werden dürfen.

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