Grasser blitzt mit Klage auf Amtshaftung ab

Grasser blitzt mit Klage auf Amtshaftung ab
Urteil rechtskräftig - Interessen von Grasser wurden verletzt, aber nicht grob fahrlässig.

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) ist mit seiner Klage auf Amtshaftung der Republik Österreich wegen der Bekanntgabe einer Razzia bei ihm abgeblitzt, berichtet der Standard (Wochenend-Ausgabe). Der Ex-Finanzminister hatte auf Feststellung geklagt, weil die Staatsanwaltschaft Wien im Mai 2011 die Öffentlichkeit per Aussendung über Hausdurchsuchungen informiert hatte.

Grasser argumentierte, er sei durch die daraus resultierende Berichterstattung in seinem beruflichen Fortkommen geschädigt. Beim Landesgericht Wien blitzte er ab. Die Richterin sah kein Verschulden der Staatsanwaltschaft. Grasser berief.

Allerdings hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien gegen ihn entschieden. Das OLG sah zwar ein Verschulden des Pressesprechers, mit der Aussendung seien Grassers Interessen verletzt worden. Aber: Grasser hat künftigen Schaden ("entgangenen Gewinn") geltend gemacht - und für den haftet der Verursacher nur bei grober Fahrlässigkeit.

"Diesen schweren Grad des Verschuldens hat das OLG aber verneint", sagte ein OLG-Sprecher zur Zeitung. Grasser hat das Urteil, das schon Ende 2013 ergangen ist, nicht angefochten. Es ist somit rechtskräftig.

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