Meschar will Verfahren gegen Graf fortführen

Meschar will Verfahren gegen Graf fortführen
Ihr Anwalt erhebt außerdem Vorwurf der Urkundenfälschung gegen FPÖ-Justizsprecher Stefan.

Gertrude Meschar akzeptiert die Einstellung des Strafverfahrens gegen den früheren Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) und die beiden weiteren ehemaligen Vorstände ihrer Privatstiftung durch die Staatsanwaltschaft nicht. Ihr Anwalt Georg Zanger teilte am Mittwoch mit, dass er Namens seiner Mandantin einen Fortführungsantrag bei Gericht eingebracht habe.

Ermittlungen eingestellt

Meschar hatte Graf und den beiden anderen Stiftungsvorständen, dem Wiener FP-Mandatar Alfred Wansch und dem Rechtsanwalt Michael Witt, vorgeworfen, sie überredet zu haben, ihr Vermögen in eine Stiftung zu geben, ihr Geld dabei aber schlecht veranlagt zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte aber kürzlich die Ermittlungen wegen Untreue und Betrug ein, weil der für die Untreue nötige Vorsatz nicht festgestellt und auch eine für Betrug nötige Täuschung nicht nachgewiesen hätten werden können.

Zanger argumentiert nun in seinem Fortführungsantrag, dass die Staatsanwaltschaft zu Unrecht von einer Gesamtbetrachtung des Vermögens der Stiftung ausgehe. Seiner Auffassung nach sei für einen Untreuetatbestand der Eintritt eines auch noch so geringen Schadens maßgebend, wobei es keine Rolle spiele, ob sich dieser Schaden später durch andere Umstände wieder ausgleicht. Beantragt hat der Meschar-Anwalt auch die Beiziehung eines Sachverständigen zur Feststellung der Höhe des jeweils entstandenen Schadens.

Urkundenfälschung

Gegen den Notar und FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan erhebt Zanger außerdem den Vorwurf der Urkundenfälschung. Nach Angaben des Anwalts geht die Staatsanwaltschaft zwar von der Verwirklichung des Tatbestandes der Urkundenfälschung aus, die Verfolgung sei aber verjährt. Auch diese Sichtweise der Anklagebehörde ist für Zanger nicht richtig, weil der Lauf der Verjährungsfrist erst durch den Gebrauch der Urkunde ausgelöst werde. Dazu komme, dass die betreffende Urkunde Teil des Registerakts sei und auf diese im Verfahren zur Abberufung der Vorstände ausdrücklich Bezug genommen worden sei. Nach Ansicht des Anwaltes wird es auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, dem Grund der Urkundenfälschung nachzugehen. Für Frau Meschar sei es jedenfalls bemerkenswert, dass ein Notar, der eine verfälschte Urkunde herstelle und gebrauche, weiter als Notar tätig sein könne, erklärte Zanger.

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