FPÖ: Rechnungshof zerzaust Buchhaltung

APA12066760 - 26032013 - WIEN - ÖSTERREICH: v.l.n.r FPK-Parteichef Christian Ragger, FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und FPÖ Kärnten-Landesobmann Christian Leyroutz während der Pressekonferenz am Dienstag, 26. März 2013, in Wien. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Laut Landesrechnungshof fehlen Zahlungsbelege. Obmann Leyroutz bestreitet Vorwürfe.

Nach der Wahlschlappe der Freiheitlichen in Kärnten (FPK) steht heuer die „Wiedervereinigung“ mit der FPÖ Kärnten ins Haus. Doch die blaue Splitterpartei FPÖ Kärnten unter Obmann Christian Leyroutz hat Ärger am Hals. Denn: Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) zerzaust in seinem aktuellen Prüfbericht 45/B/2013 über die Verwendung der Parteien-Fördermittel 2006-2011 die Buchhaltung der FPÖ Kärnten. Er zeigt gravierende Beanstandungen im Jahr 2009 auf. „Die Aufzeichnungen und Unterlagen der FPÖ Kärnten lagen nicht in einer hinreichenden Qualität vor, um den ordnungsgemäßen Nachweis und die Überprüfbarkeit der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel uneingeschränkt feststellen zu können“, heißt es in dem nicht öffentlichen Bericht, der dem KURIER vorliegt. „Zur Aufklärung bzw. Beibringung entsprechender Unterlagen wurden die Termine von Seiten der FPÖ Kärnten nicht wahrgenommen.“

Dabei hätte sich der LRH „Aufklärungsschritte“ der FPÖ erwartet, „um allfällige strafrechtliche Dimensionen ausschließen zu können“. Denn bei der Vor-Ort-Prüfung habe sich weiterer Aufklärungsbedarf zu einzelnen Zahlungsflüssen, Abrechnungen und Zahlungsbelegen ergeben.

Unklare Vorgänge

Laut Landesrechnungshof hat die FPÖ Kärnten „die Verwendung von Fördergeldern in Höhe rund 154.000 Euro (noch) nicht nachgewiesen“ und die Ausgaben der Partei „enthalten pauschale Auszahlungen, deren Verwendung nicht oder nicht zur Gänze durch Abrechnungen belegt sind“.

„Die Einnahmen-Ausgabenrechnung war teilweise mangelhaft und lag nur bis 30. September 2009 vor“, heißt es weiter. Seit September 2009 wird die Buchhaltung der FPÖ Kärnten von der Anwaltskanzlei Leyroutz – der Kanzlei des Landesparteiobmannes – geführt. Diese sei „im Wesentlichen auf die Aufzeichnung von Bankbewegungen beschränkt“. Dem nicht genug. „Eine vom LRH festgestellte offensichtliche Doppelüberweisung von Honoraren (16.370 Euro) für Rechtsberatung an den jetzigen Landesparteiobmann Leyroutz blieb im internen Kontrollsystem unentdeckt, wobei eine Überweisung vom Landesparteiobmann selbst beauftragt wurde“, monieren die Prüfer.

FPÖ Kärnten-Chef Leyroutz, der am Donnerstag auch zum Klubobmann der FPK im Kärntner Landtag gekürt wurde, bestreitet die Vorwürfe. „Sämtliche Belege sind vorhanden. Der Landesrechnungshof kann in die Belege, die in unserer Kanzlei aufliegen, Einsicht nehmen“, kontert der Anwalt. Eigentlich hätte der zuständige Steuerberater die Prüfung abwickeln sollen. Warum der Rechnungshof in zwei Ordner zum Gemeinderatswahlkampf in Klagenfurt nicht eingesehen habe, könne er nicht sagen. Und im Fall der Doppelüberweisung sei bereits 2009 die Rücküberweisung des Betrages erfolgt.

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