"Schadenersatz nicht zu prüfen, wäre falsch"

Der neue Finanzminister Hans Jörg Schelling mit seinem Vorgänger Michael Spindelegger.
Finanzminister Schelling könnte Vorgänger wie Pröll, Fekter & Spindelegger klagen.

Multiorganversagen – das ist die Diagnose in Sachen Hypo. Die Untersuchungskommission rund um Irmgard Griss urteilt, wie vom KURIER berichtet, vernichtend. Die Verantwortlichen hätten unprofessionell agiert.

Kann das ein juristisches Nachspiel haben? Etwa für Finanzminister, während deren Amtszeit das Debakel verursacht und vergrößert worden ist? Fände die Staatsanwaltschaft Stoff für Ermittlungen, sollte ihr eine der Oppositionsparteien den Kommissionsbericht samt Sachverhaltsdarstellung übermitteln?

"Das glaube ich nicht", sagt Griss dem KURIER. Eine "allgemeine Schilderung" sei der Bericht. "Es gibt auch schon zig Strafverfahren in der Causa Hypo, da seit Jahren ermittelt wird. Für die Staatsanwaltschaft kommen jetzt keine Fakten ans Tageslicht, die sie noch nicht kannte – und wo sie auf einen neuen Zug aufspringen könnte."

Auch Strafrechtler Helmut Fuchs ist skeptisch: "Es gibt ja schon eine Reihe von Verfahren. Nun etwa wegen des Rückzugs von Aktien von der Bayerischen Landesbank oder wegen fehlender Strategiepapiere der österreichischen Politik vor der Hypo-Verstaatlichung strafrechtlich vorzugehen, ist nicht aussichtsreich." Wissentlicher Missbrauch müsste vorliegen. Der einstige Staatsanwalt und jetzige Anti-Korruptionsexperte Franz Fiedler sagt ebenfalls: "Es müsste die Amtsgewalt mit Vorsatz missbraucht worden sein. Dass es vorsätzlich war, würde schwer nachzuweisen sein."

Zivilrechtlich stünden die Chancen besser, befindet Fiedler im KURIER-Gespräch: "Wenn Fehlverhalten zum Nachteil der Republik nachgewiesen werden kann, können Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden." Etwa gegen (Ex-)Regierungsmitglieder. Gegen "allgemeine Vertretungskörper" wie in dem Fall den Kärntner Landtag (der Haftungen erhöht hat) sei das nicht möglich.

Wie hoch könnte der Schadenersatz sein? "Theoretisch kann jemand bis zum Existenzminimum gepfändet werden." Wer könnte klagen? "Ein Geschädigter." Also auch ein steuerzahlender Bürger? Nein, sagt Fiedler – "auch wenn er letztlich der Belämmerte ist, weil er die Folgen der Hypo mitzutragen hat, etwa in Form höherer Steuern". Klagen könnte die Republik, "der zuständige Minister, also der Finanzminister – nach Absprache mit der Finanzprokuratur, die die Republik vertreten würde". Das Land Kärnten könnte ebenfalls vor Gericht gehen; detto der Bankvorstand.

Von Klagen zu lassen, weil mit derlei Schadenersatz der Milliarden-Schaden nicht annähernd zu begleichen sei, hielte Fiedler für falsch: "Bei einem Unfall mit Öffis wird auch geprüft, ob der Fahrer schuldhaft beteiligt war. Das muss man erst recht bei einem so großen Schaden tun."

Gegen Ex-Finanzminister Pröll hat es In Sachen Hypo vier Anzeigen (zwei anonyme, zwei von Ex-BZÖ-Mann Stefan Petzner) gegeben. Im heurigen Frühjahr wurden die Ermittlungen eingestellt.

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