KURIER erwirkt einstweilige Verfügung gegen Strache

FPÖ-Chef Strache behauptete im ORF, das Bild mit einem Flüchtlingskind in der Mitte sei "organisiert". Kurier-Fotograf Christandl wehrte sich mit Privatanklage. Nun soll Straches Immunität fallen
FPÖ-Chef behauptete, KURIER-Foto sei gestellt. Handelsgericht hat nun einstweilige Verfügung erlassen.

Nachdem der KURIER gegen die Aussage Heinz-Christians Straches wegen Kreditschädigung rechtlich vorgegangen ist, hat das Handelsgericht Wien am Montag eine einstweilige Verfügung gegen den FPÖ-Chef erlassen. Damit wird ihm ab sofort untersagt, zu behaupten, dass der KURIER gestellte Lichtbilder veröffentliche und/oder verbreite sowie, dass Jürg Christandl gestellte Fotos herstelle.

Der Richterin ist der Darstellung gefolgt, wonach mit den Aussagen in der Sendung "Im Zentrum" und in der ZiB 2 dem KURIER und Jürg Christandl unterstellt wurde, das Foto gestellt zu haben. Dazu hat sie ausgeführt:

"Zwar ist dem Beklagten beizupflichten, dass die Behauptung der geschickten Inszenierung eines Motivs für einen Fotografen sogar ein großes Lob sein kann; der Zweitkläger ist hier aber nicht als Kunstschaffender aufgetreten, sondern erkennbar als Pressefotograf und -reporter im wörtlichen Sinne eines Berichterstatters über aktuelle Ereignisse. Auch der Artikel im Kurier wird von den Lesern als Tatsachenbericht verstanden. Der Vorwurf, nicht bloß Beobachter gewesen zu sein, sondern die aktuellen Ereignisse beeinflusst ("eingefädelt") zu haben, um ein seinen Interessen entsprechendes Foto machen zu können, und dieses Bild bzw das Kind sodann für die eigene Berichterstattung "missbraucht“ zu haben, ist daher sehr wohl kreditschädigend…"

Strache kann dagegen innerhalb von 2 Wochen Rekurs erheben (was die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung aber nicht hemmen würde).

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