Steuerbetrug in Höhe von 4,6 Mio. Euro aufgedeckt

Symbolbild
Das Finanzministerium meldet einen erfolgreichen Schlag gegen den Organisator eines Betrugssystems.

Eine eigens eingerichtete Sonderkommission konnte einen groß angelegten Betrug mit Arbeitnehmerveranlagungen aufdecken, meldet das Finanzministerium (BMF). Den Steuerfahndern sei ein "erfolgreicher Schlag" gegen einen selbst ernannten Steuerexperten und sein Netzwerk an Auftraggebern gelungen. Bei mindestens 3.572 Einkommensteuerverfahren sollen durch gefälschte Rechnungen und Nachweise ungerechtfertigt Steuerminderungen bzw. Rückzahlungen geltend gemacht worden sein. Der Drahtzieher selbst soll saftige Provisionen verrechnet haben – etwa bis zu 50 Prozent für gefälschte Rechnungen.

Bereits Ende 2014 wurde im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle in zahlreichen Fällen die ungerechtfertigte Geltendmachung von Krankheitskosten, Versicherungszahlungen, Pendlerpauschale und Spenden, die tatsächlich nie geleistet wurden, aufgedeckt. Als Nachweis wurden gefälschte Belege, die der "Steuerexperte" produziert hat, eingereicht. Die Ermittlungen seitens der Finanzämter brachten in weiterer Folge gleichartige Verdachtsfälle zu Tage. Dabei wurden über dubiose E-Mail-Adressen gefälschte Arztrechnungen und Versicherungsbestätigungen übermittelt.

Bis zu 20.000 Euro

880 Steuernummern wurden überprüft. Dazu wurden 3.572 Einkommensteuerverfahren wieder aufgenommen und ebenso viele neue Steuerbescheide erlassen. Die hinterzogene Einkommensteuer beläuft sich auf 4.570.843,22 Euro. Einzelne Abgabepflichtige, mit deren Wissen die gefälschten Daten in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt wurden, müssen nun bis zu 20.000 Euro an die Finanz zurückzahlen, obwohl sie zum Teil bis zu 50 Prozent ihrer Steuererstattung an den Organisator gezahlt hatten. Bei größeren Beträgen können noch Finanzstrafen dazu kommen.

Mehr als 800 Abgabepflichtige

Der Organisator des betrügerischen Netzwerkes konnte über eine auf ihn registrierte IP-Adresse sowie eine früher bei seiner eigenen Steuernummer hinterlegte E-Mail-Adresse ausgeforscht werden. Nach einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft seien im Juni 2015 Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung erfolgt. Die anschließenden Ermittlungen und Auswertungen ergaben, dass der "organisatorische Kopf" des Betrugssystems bei mehr als 800 Abgabepflichtigen Arbeitnehmerveranlagungen mit Falschangaben beantragt hatte.

Die Ermittlungen ergaben laut der Aussendung des BMF neben Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug auch den Verdacht auf weitere Delikte, wie schweren gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche und Erpressung. Auf Grund der vorliegenden Beweise geht die Finanzverwaltung davon aus, dass nicht nur weitere Betrugsversuche verhindert werden konnten, sondern auch hinterzogene Steuern nun zurückgezahlt werden. Erste Zahlungseingänge seien bereits zu verzeichnen.

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