Experte: Schnellverfahren bei Asyl "EU-konform"

Johanna Mikl-Leitner: "Ich warne davor, den Arbeitsmarkt schon während des Asyl-Verfahrens ganz zu öffnen."
Verschärfungen: Grünes Licht für Mikl-Plan, "kleine Nachbesserungen bei Grundversorgung".

Sind die geplanten Verschärfungen im Asylrecht rechtswidrig, wie NGO-Vertreter urteilen – oder legal, wie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sagt? Die ÖVP-Ressortchefin will ja, dass Verfahren von Menschen aus sicheren Drittstaaten (z.B. Bosnien, Serbien, Kosovo) künftig binnen zehn Tagen abgewickelt werden. Strengere Regeln sind auch für die Grundversorgung angedacht. Mikl-Leitner sagt, all das entspräche EU-Richtlinien.

Wie sieht Walter Obwexer vom Institut für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Innsbruck die Pläne? "Das Reformpaket ist grundsätzlich unionsrechtskonform (entspricht dem EU-Recht). Kleine Nachbesserungen könnten bei der Grundversorgung nötig sein", erklärt der Experte dem KURIER.

"Schnellverfahren" seien jedenfalls erlaubt, "insbesondere, wenn die Asylwerber aus sicheren Drittstaaten kommen". In Irland gebe es bereits derlei "beschleunigte Verfahren". Das sei auch vom EuGH in Luxemburg geprüft und goutiert worden.

Betroffene dürften im Fall eines negativen Bescheides auch aufgefordert werden, das Land zu verlassen – selbst wenn sie die Entscheidung bekämpfen. Es müsse aber etwa "gewährleistet sein, dass sich ein Pflichtverteidiger weiter um den Fall kümmert", sagt Obwexer.

Heikler ist aus seiner Sicht die Frage, ob man Asylwerbern, die gewalttätig sind, gefälschte Dokumente vorlegen oder keine Fingerabdrücke nehmen lassen, die Grundversorgung streichen kann. Derlei Sanktionen seien rechtlich zwar möglich. "Es muss aber auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden", betont der Europarechtler. Deshalb müsse in jedem Fall genau abgewogen werden, ob solche Strafen angemessen seien.

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