Erben von Häusern droht teurer zu werden

Erben von Häusern droht teurer zu werden
Eine "aufkommensneutrale" Reform ist problematisch, sagen Experten.

Wer ein teures Grundstück vererbt bekommt, dem droht ab Juni eine deutlich höhere Grunderwerbssteuer als derzeit. Noch hadert die Regierung, wie sie ein vom VfGH kassiertes Gesetz reformieren will, denn die Möglichkeiten sind sehr begrenzt.

Zur Vorgeschichte: Im November 2012 kippten die Höchstrichter das geltende Gesetz, wonach beim Erben oder Schenken von Immobilien nicht der Marktwert, sondern der über 40 Jahre alte und relativ willkürlich festgelegte „Einheitswert“ die Höhe der Grunderwerbsteuer festsetzt. Die Richter bekrittelten, dass sich über diesen langen Zeitraum die Grundstückswerte je nach Lage völlig unterschiedlich entwickelt hätten, ein „teurer“ Grund also gleich besteuert wird wie ein praktisch wertloser.

Der VfGH hat der Regierung bis Ende Mai eine Frist gesetzt, das Gesetz zu reparieren. Andernfalls soll dann in allen Fällen der tatsächliche Marktwert mit 2 Prozent (beim Erbe in direkter Linie) oder 3,5 Prozent (bei allen anderen) besteuert werden.

Erben von Häusern droht teurer zu werden
Ein Beispiel: Bei einem Grundstück, für das derzeit 1200 Euro Grunderwerbssteuer anfallen, könnten künftig 5000 Euro fällig werden (siehe Grafik).

ÖVP-Finanzstaatssekretär Jochen Danninger hat daher versprochen, rechtzeitig vor Ende der Frist eine „aufkommensneutrale“ Reform vorzulegen, soll heißen: Die Gesamteinnahmen von derzeit rund 750 Millionen Euro, (die zu 96 Prozent den Gemeinden zugutekommen,) sollen gleich bleiben. Bis März soll im Ministerrat ein neues Berechnungsmodell beschlossen werden.

Hier hakt es, sagt KPMG-Steuerexpertin Verena Trenkwalder von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Wenn die Steuereinnahmen gleich bleiben sollen, aber künftig der Verkehrswert als Steuergrundlage herangezogen werden muss, heißt das: Grundstücke in teuren Lagen werden künftig im Verhältnis stärker durch die Grunderwerbssteuer belastet als günstige Lagen, die dann billiger vererbt werden können. Reiche Gemeinden würden dann mehr Geld lukrieren, strukturschwache Gemeinden entsprechend weniger. Zudem, warnt Trenkwalder, dürfe eine Neuregelung der Einheitswerte nicht in „administrativen Wahnsinn“ ausarten.

Zurückhaltend agiert die SPÖ: Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl will, dass sich die Steuerreformkommission der Frage annimmt. „Wir werden das sicher nicht über die Medien verhandeln“, heißt es aus Steßls Büro.

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