Warnung vor höheren Steuern "durch Hintertür"

"Wird die Frist versäumt, führt das zu einer Steuererhöhung, die sich gewaschen hat." Markus Wallner
ÖVP-Landeschef Wallner und Bauernvertreter Auer drängen auf eine Gesetzesreparatur.

Im Herbst wird in Vorarlberg gewählt. Eine weitere, vom Bund verordnete Steuererhöhung kommt ÖVP-Landeshauptmann Markus Wallner nicht zupass. Die droht, wenn Rot und Schwarz ein Gesetz nicht reparieren, das die Verfassungsrichter bereits 2012 aufgehoben haben. Dann gilt ab Juni: Bei Schenkungen und Erbschaften ist nicht mehr der Einheitswert die Basis für die Grunderwerbsteuer, sondern der Marktwert. Das heißt: Erben wird teurer.

Säumigkeitsvorwurf

Und so drängt Wallner die Koalitionäre, zu handeln: „Mehr als ein Jahr ist die Regierung schon säumig, einen Gesetzesvorschlag zu machen.“ Der müsse her. „Wenn jemand glaubt, die Frist (31. Mai) verstreichen lassen zu können, um auf diese Art mehr Steuereinnahmen zu generieren, ist er sich der Dimension dieser Entscheidung nicht bewusst“, sagt Wallner dem KURIER. „Sonst gibt es eine Steuererhöhung durch die Hintertür, die sich gewaschen hat.“

Inakzeptabel ist für Wallner, was SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl beabsichtigt: Die Sache der rot-schwarzen Steuerreform-Kommission zu überantworten: „Ich warne davor, das auf die lange Bank zu schieben.“Wie würde er vorgehen? Es gebe mehrere Möglichkeiten: „Breite Ausnahmebestimmungen, sofern das rechtlich möglich ist. Oder man geht mit dem Steuersatz runter.“ Im Urteil sei nicht festgehalten, „dass automatisch auf den Verkehrswert umzusteigen ist. Es lässt die Freiheit für Ausnahmebestimmungen oder ein neues System.“

Warnung vor höheren Steuern "durch Hintertür"
Nicht nur Wallner, auch die Bauernvertreter schreien auf. Würde die Grunderwerbsteuer am Marktwert bemessen, brächte das „volkswirtschaftlichen Schaden“, weil Betriebsübernahmen teurer würden, sagt Bauernbund-Präsident Jakob Auer zum KURIER. Jungbauern sollten „motiviert werden“, den Hof zu übernehmen – „nicht zusätzlich steuerlich belastet“.

Und so verlangt auch Auer „eine Ersatzlösung“. Er möchte bei den Einheitswerten als Basis bleiben; diese würden ohnehin für die Land- und Forstwirtschaft neu festgesetzt. Damit ist für Auer die Kritik der Höchstrichter, diese Werte seien nicht mehr aktuell, „gegenstandslos“. ÖVP-Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter will sich nicht zur Causa äußern. In seinem Büro heißt es, das Finanzministerium sei zuständig.

Der dortige ÖVP-Staatssekretär Jochen Danninger hat wissen lassen, das Gesetz bis zum Ende der Frist zu reparieren. „Aufkommensneutral“ müsse das Ganze aber sein. Derzeit lukriert die Finanz rund 750 Millionen aus der Grunderwerbsteuer; 96 Prozent davon gegen an die Gemeinden. Es ist deren zweitgrößte Einnahmenquelle – nach der Kommunalabgabe.

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