Hypo-Bericht: Länder brauchen Insolvenzrecht

Hypo-U-Ausschuss Verfahrensrichter Walter Pilgermair (rechts).
Eine Reform bei Ermittlung und Begrenzung von Landeshaftungen sei "unerlässlich", heißt des in dem Papier.

Der Berichtsentwurf zum Hypo-U-Ausschuss, erstellt von Verfahrensrichter Walter Pilgermair, ist heute an die Parteien ergangen. Laut dem Entwurf, der der APA vorliegt, "erscheint eine Reform bei Ermittlung und Begrenzung von Haftungen der Gebietskörperschaften unerlässlich". Auch ein Insolvenzrecht für Länder und Gemeinden sei geboten. Die Aufsicht könnte besser zusammenarbeiten.

Vergleiche durch Intransparenz momentan nicht möglich

"Mittels einer transparenten Haushaltsgebarung unter Veröffentlichung aller Haftungsrisiken soll gewährleistet werden, dass eventuelle finanzielle Risiken für Bund wie Länder erfasst sind", heißt es unter vielen anderen Punkten auf den knapp 500 Seiten weiters. Derzeit seien Vergleiche der Haftungsstände und der Obergrenzen wegen uneinheitlicher Methodiken zur Berechnung praktisch unmöglich.

Dass es noch kein Länder-Insolvenzrecht gebe "führt zu Fehlanreizen und birgt auf Länderseite die Gefahr eines nicht nachhaltigen, sorglosen ökonomischen Fehlverhaltens, da auf die Hilfe von außen, durch den Bund, spekuliert wird". Gläubigerseitig könne es hingegen dazu führen, dass die Haftungen von Gebietskörperschaften implizit als Bundeshaftungen gewertet werden, schreibt Pilgermair.

Staatskommissäre stärken oder abschaffen

Staatskommissäre, die für den Bund in Banken-Aufsichtsräten sitzen, gehörten abgeschafft oder gestärkt, heißt es im Berichtsentwurf zum Hypo-U-Ausschuss über die Aufpasser der Republik, die in Banken-Aufsichtsräte entsandt werden.

Zur Kontrolle aus Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichischer Nationalbank (OeNB) heißt es, dass deren "Koordinierung, Aufgabenteilung, Informationsfluss" untereinander "verbessert und institutionalisiert werden" solle. "Auch wäre die Verantwortlichkeit bzw. Rechenschaftspflicht der handelnden Akteure anzuheben."

Mangelnde Kritik der Wirtschaftsprüfer trotz teils kritischer Berichte der Aufsicht "scheint das Ergebnis eines Interessens- und Zielkonfliktes zu sein. So ist es die Bank, die ihren Prüfer bestellt und bezahlt", heißt es im Berichtsentwurf. Klare Regeln wären angebracht. Große Mandate wie jene zur Prüfung einer Bank seien außerdem von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für den einzelnen Wirtschaftsprüfer und auch die tätige Kanzlei. Also "ist es daher angezeigt, diese Abhängigkeit bzw. auch nur deren Anschein durch gesetzliche Vorgaben zu beenden. Dies kann durch eine Beschränkung der Anzahl der maximal zulässigen Jahresabschlussprüfungen durch denselben Prüfer, dasselbe Prüfteam oder dasselbe Prüfungsunternehmen geschehen."

Da Firmen- und Trustkonstrukte im Finanzsektor dazu genutzt würden, um die Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlich Begünstigten zu verschleiern und die Aufklärung zu erschweren, wird im Berichtsentwurf auch "eine gesetzliche Regelung" vorgeschlagen, "die ein öffentlich einsehbares Register mit zertifizierten Letztbegünstigten von internationalen Firmennetzwerken vorsieht". So "könnte für erhöhte Transparenz und ein geringeres Kreditrisiko" gesorgt werden.

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