Entwicklungshilfe: ÖVP will SPÖ-Angebot gesetzlich fixieren

Entwicklungshilfe: ÖVP will SPÖ-Angebot gesetzlich fixieren
Das Außenministerium will wegen der Entwicklungshilfe den Finanzrahmen ändern.

Gerade erst ist der Finanzrahmen beschlossen worden – und nun soll er nach gleich wieder novelliert werden.

Die Vorgeschichte: Im Zuge des Sparprogrammes hat die Regierung die Mittel für die bilaterale Entwicklungshilfe um mehr als dreißig Millionen bis 2017 zusammengestrichen. Gesetzlich festgelegt wurde dies im Finanzrahmen, der vorige Woche im Nationalrat beschlossen worden war. Hilfsorganisationen wie die Caritas und die Diakonie hatte von dem Parlament gegen die Kürzungen demonstriert, einige SPÖ-Abgeordnete hatten den Kürzungen mit lautem Bedauern und unter Protest zugestimmt. Finanzministerin Maria Fekter hatte die Kürzungen hingegen verteidigt und gemeint, bei der bilateralen Entwicklungshilfe sei es ohnehin oft schwer zu kontrollieren, ob das Geld dort ankommt, wo es hin solle.

Verglichen mit den Milliardenbeträgen, die im Bankenbereich verpuffen (siehe oben), geht es bei der Entwicklungshilfe um Peanuts: fünf Millionen Euro im Jahr 2014, acht Millionen 2015 und je zehn Millionen 2016 und 2017.

Kanzler Werner Faymann hat die SPÖ-Minister angewiesen, in ihren Ressorts jene fünf Millionen zusammenzukratzen, die 2014 weggekürzt werden sollen. Rudolf Hundstorfer, Doris Bures und das Kanzleramt werden dem für die Entwicklungshilfe zuständigen Außenministerium den Betrag erstatten. Das Kanzleramt bestätigte gestern einen entsprechenden Bericht der Kleinen Zeitung.

Außenamts-Staatssekretär Reinhold Lopatka sagt zum KURIER: „Es ist begrüßenswert, dass der Kanzler die Gesamtverantwortung der Bundesregierung für die Entwicklungshilfe anspricht.“ Die ÖVP wolle das Angebot der SPÖ-Ministerien gesetzlich festschreiben. Lopatka: „Wir schlagen der SPÖ eine Novelle zum Finanzrahmen vor, wo wir die Kürzungen bis 2017 zurücknehmen.“

Im Kanzleramt heißt es, es sei keine Novelle zum Finanzrahmen geplant, die fünf Millionen könne man auch bei der Budgeterstellung 2014 dem Außenamt überschreiben.

Die Kritik von Finanzministerin Fekter, wonach die bilaterale Entwicklungshilfe weniger gut kontrollierbar sei als die multilaterale (zum Beispiel über Entwicklungshilfe-Banken) weist Lopatka zurück: „Das sehe ich nicht so. Gerade bei der bilateralen Entwicklungshilfe gibt es detaillierte Mechanismen vor der Auszahlung und zusätzlich eine Nachbearbeitung.“

Rund 40 Prozent der bilateralen Entwicklungshilfe laufen über kirchliche Organisationen, sechzig Prozent über nicht-kirchliche. Die Organisationen rechneten der Regierung vor, dass man mit den 32 Millionen Euro eine Million blinde Menschen am grauen Star operieren kann, 500.000 Menschen Zugang zu sauberem Wasser verschaffen kann, 5000 Frauen vor dem Tod bei einer Geburt und 3000 Kinder vor dem Verhungern retten kann.

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