DJ Mosaken darf Strache mit Hitler vergleichen

Straches Facebook-Posting zur Grazer Amokfahrt war der Auslöser (im Bild die Unglücksstelle der Amokfahrt).
Wiener Straflandesgericht weist Straches Klage nach umstrittenen Facebook Posting zur Grazer Amokfahrt ab.

Der 20. Juni 2015 bleibt dem Tour-DJ von Nazar wohl noch länger in Erinnerung. An diesem Tag wurden bei der Amokfahrt in Graz drei Personen getötet und 36 Passanten verletzt. FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache brachte daraufhin in einem Facebook-Posting die Herkunft des mutmaßlichen Täters ins Spiel.

"Wahnsinnstat in Graz! Der Täter ist aus Bosnien. Ein religiös begründetes Attentat wird nicht ausgeschlossen!", lautete sein Facebook-Eintrag. Da sei DJ Mosaken, wie es sein Verteidiger Michael Pilz ausdrückt, "der Kragen geplatzt". Der 33-Jährige aus Teheran stammende DJ postete auf seiner privaten Facebook-Seite untereinander Fotos von Adolf Hitler und Heinz-Christian Strache, die beide mit weit geöffnetem Mund bei einer Rede zeigten, und versah den Eintrag mit dem Kommentar "Kein Respekt für Volkshetzer!".

Strache hatte eine Verurteilung wegen Beleidigung und eine finanzielle Entschädigung für die vorgeblich erlittene Kränkung beantragt. Diese Klage wies Richter Stefan Romstorfer am Montag zurück. Strache liefere "dauernd ein Tatsachensubstrat", um ihn als Volkshetzer bezeichnen zu dürfen, begründete der Richter den - nicht rechtskräftigen - Freispruch.

DJ Mosaken im Recht

DJ Mosaken räumt ein, einen "krassen Vergleich" gewählt zu haben, betont aber: "Wenn man auf Minderheiten losgeht, ist das ein legitimer Vergleich." Seit seinem zweiten Lebensjahr wohnt er in Österreich und fühlt sich auch als Österreicher. Daher ist er mit den oft hetzerischen und ausländerfeindlichen Äußerungen Straches nicht einverstanden. Strache versuche "mit Vorurteilen, ganz gemeinen Ressentiments Wähler zu fangen", meint DJ Mosakens Anwalt Pilz. In diesem Punkt dürfe man ihn daher mit Adolf Hitler vergleichen.

In die gleiche Kerbe schlägt auch Richter Romstorfer: "Das muss sich Strache gefallen lassen. Er ist einer der schillerndsten Politiker, da muss er sich deutlich mehr Kritik gefallen lassen". DJ Mosaken habe sein Posting "wohlüberlegt formuliert" und "die Lichtbilder nicht unüberlegt ausgewählt". Sein Facebook-Eintrag sei jedenfalls vom Recht auf Meinungsfreiheit mitumfasst.

Straches Rechtsvertreter Niki Haas - der FPÖ-Obmann war nicht zur Verhandlung erschienen - gab zum Freispruch keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist daher vorerst nicht rechtskräftig.

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